Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Ordnungsamt
Überblick
Beschreibung
Seit September 2007 steht Ihnen ein weiteres Serviceangebot im Rathaus zur Verfügung.
Die Mitarbeiterinnen des Servicebüros erledigen zahlreiche Anliegen aus dem Straßenverkehrs- und Gewerberecht für Sie. Außerdem werden Sie hier in allgemeinen Fragen des Straßenverkehrs,- Gewerbe- und Ordnungsrechtes beraten.
Ordnungs- und Gewerberecht haben immer wieder Berührungspunkte und Schnittstellen, so dass wir diese beiden Themenbereiche in einem gemeinsamen Sachgebiet organisiert haben.
Kompetente Mitarbeiter sparen durch diese Vernetzung dem Bürger so manch doppelten Weg und erledigen Ihre Anliegen wesentlich schneller und direkter.
Die Mitarbeiter des Gewerbeaußendienstes sind unter anderem für die Wochenmärkte der Stadt Wetzlar zuständig.
Des Weiteren fällt die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in den Gewerbebetrieben in deren Zuständigkeitsbereich.
Durch ihren Einsatz im Außendienst sind sie auch Ansprechpartner für alle Gewerbetreibenden direkt im Betrieb.
STRASSENVERKEHRSANGELEGENHEITEN
Viele Berührungspunkte hat der Bürger mit der Abteilung Verkehrssicherheit, die sich um die vielfältigen Belange des Straßenverkehrs, insbesondere der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs kümmert. Hierzu gehören die Entscheidungen darüber, wo welche Verkehrszeichen aufgestellt oder Markierungen oder Zebrastreifen angebracht werden müssen, welche Umleitungen z. B. bei Baustellen gewählt werden, wo Änderungen der Vorfahrt vorgenommen werden müssen. Auch Anträge für Schwerlastverkehr werden hier bearbeitet und entsprechende Auflagen vorgegeben.
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten besteht die Möglichkeit, anstelle eines Bußgeldbescheides eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld von bis zu 55,00 Euro auszusprechen. Die Höhe des Verwarnungsgeldes bei Verkehrsordnungswidrigkeiten richtet sich nach dem in Deutschland bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog. Zusätzliche Kosten wie Gebühren und Auslagen werden bei der Verwarnung im Gegensatz zum Bußgeldbescheid nicht erhoben. Ein Anrecht des Betroffenen auf die kostengünstigere Verwarnung anstelle eines Bußgelbescheides besteht jedoch nicht.
Die Verwarnung dient der Vermeidung eines förmlichen Verwaltungsverfahrens, an dessen Ende der Erlass eines Bußgeldbescheides steht. Eine Verwarnung wird nur wirksam, wenn der Betroffene mit der Verwarnung einverstanden ist und das Verwarnungsgeld innerhalb der gesetzten Frist, in der Regel 1 Woche, bezahlt.
Die Stadtpolizei wird in kommunaler Selbstverwaltung der Stadt Wetzlar geführt. Sie ist kommunales Vollzugsorgan für die gefahrenabwehrrechtlichen Aufgaben, die den städtischen Gefahrenabwehrbehörden (Verwaltungs- und Ordnungsbehörden) per Gesetz oder Verordnung übertragen wurden.
Im Rahmen dieser originären Aufgabenwahrnehmung werden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewehrt sowie Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (im Erstzugriff) verfolgt.
Des Weiteren übt die Stadtpolizei das Hausrecht für die städtischen Liegenschaften aus.
Öffnungszeiten
Nach TerminvereinbarungDie Ansprechpartner finden Sie bei der jeweiligen Leistung.
Leitung
Adresse
Anschrift
Ernst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar
Hinweise zur Barrierefreiheit
Kontaktdaten
Telefax | +49 6441 99-3204 |
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E-Mail-Adresse | ordnungsamtwetzlarde |
Gliederung
Dienstleistungen
Dienstleistungen
- Abgemeldete Fahrzeuge, Schrottfahrzeuge
- Anordnung von betrieblichem Rettungsdienst
- Ausnahmegenehmigung auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Ausnahmegenehmigung vollautomatische Waschanlagen
- Außenbewirtschaftungen mit Tischen und Stühlen auf öffentlichen Flächen
- Automatenaufstellerlaubnis
- Baugerüste auf öffentlichen Flächen
- Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
- Bauzäune auf öffentlichen Flächen
- Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
- Bewachung Erlaubnis
- Container auf öffentlichen Flächen
- Dauerparkscheine Parkplatz Lahninsel
- Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen – Ausnahmegenehmigung
- Festsetzung von Veranstaltungen
- Feuerwerke gewerblich
- Feuerwerke privat
- Film- und Drehgenehmigungen (Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen)
- Fußgängerzone befahren
- Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass
- Gaststättengewerbe anzeigen
- Gefährliche Hunde - Erlaubnis zum Halten
- Gewerbeabmeldung
- Gewerbeanmeldung
- Gewerbe Auskunft
- Gewerbe überwachungsbedürftig
- Gewerbeummeldung
- Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
- Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
- Infostand - Genehmigung
- Landwirtschaft: Wildschäden
- Lärmbelästigung melden/anzeigen
- Lotterie mit geringem Gefährdungspotential (bis maximal 6.000 Euro)
- Meldung von Wachpersonen
- Öffentliche Versammlung: anmelden
- Ortskundeprüfungen für gewerblichen Personenbeförderungsverkehr
- Parkausweis für Behinderte
- Parkausweis für Bewohner
- Parkausweis für Handwerker
- Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
- Park- und Halteverbot - Ausnahmegenehmigung
- Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis
- Plakatierungen
- Privatanzeige bei Parkverstößen
- Prostitution; Sperrgebiete/Sperrbezirke
- Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
- Schädlinge melden
- Schaustellung von Personen, Erlaubnis
- Sonn- und Feiertage
- Sperrzeit: Beantragung von Verkürzungen oder Aufhebungen
- Spielhallenerlaubnis
- Start- und Landeerlaubnisse außerhalb offizieller Start- und Landeplätze
- Überhängender Bewuchs
- Übermäßige Straßennutzung (Volkswanderung, Inline Skating, Motorsport etc.)
- Überwachung fließender Verkehr
- Überwachung ruhender Verkehr
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
- Verkehrssicherheit
- Versteigerer: Erlaubnis
- Versteigerung, Anzeige
- Warenauslage
- Wohnungsaufsicht