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Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
Überblick
Beschreibung
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.
Details
Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte,
- Übersetzung Handelsregisterauszug,
- Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes (Beleg-Art 0, zur Vorlage bei Behörden, siehe Downloads/Links),
- Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes (Beleg-Art 0, zur Vorlage bei Behörden, siehe Downloads/Links),
- Reisegewerbekarte,
- Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes,
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde,
- Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
Gebühren
Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von EUR 333,00 für natürliche Personen und von EUR 388,00 für juristische Personen erhoben
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Carmen Blücher | +49 6441 99-3215 | ordnungsamt-SBwetzlarde |
Frau Angela Lehr | +49 6441 99-3222 | ordnungsamt-SBwetzlarde |
Frau Ingrid Mattern | +49 6441 99-3201 | ordnungsamt-SBwetzlarde |
Frau Christina Rannow | +49 6441 99-3214 | christina.rannowwetzlarde |