Sprungmarken
Suche
Suche

Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung 

Überblick

Beschreibung

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
    Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).

Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte,
  • Übersetzung Handelsregisterauszug,
  • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes (Beleg-Art 0, zur Vorlage bei Behörden, siehe Downloads/Links),
  • Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes (Beleg-Art 0, zur Vorlage bei Behörden, siehe Downloads/Links),
  • Reisegewerbekarte,
  • Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes,
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde,
  • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet

Gebühren

Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von EUR 333,00 für natürliche Personen und von EUR 388,00  für juristische Personen erhoben

Anträge, Downloads und Links