Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Parkausweis für Bewohner
Kurzbeschreibung
Dieses Anliegen können Sie eigenständig online mit dem Link unter dem Punkt „ Anträge, Downloads und Links“ beantragen.Überblick
Beschreibung
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Unterlagen
Für WETZLAR gilt:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
- bisheriger Bewohnerparkausweis
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) beim Stadtbüro vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Das Bewohnerparken ist beschränkt auf den Bereich der Altstadt und das Bannviertel.
Voraussetzung für den Erhalt eines Bewohnerparkausweises ist der erste Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in der Altstadt (siehe entsprechende Straße).
Wurde der bisherige Bewohnerparkausweis verloren oder zerstört, ist dies durch eine formlose schriftliche Erklärung des Antragstellers/ der Antragstellerin glaubhaft zu machen.
Gebühren
Für WETZLAR gilt:
Der Bewohnerparkausweis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt pro Ausweis pro Jahr 60 Euro (ab 1.1.2024).
Zahlungsart
Die Gebühren können bar oder mit EC-Karte entrichtet werden
Rechtsgrundlagen
Die neue rechtliche Grundlage „Gebührenordnung zur Erhebung von Park- und Bewohnerparkausweisgebühren (Parkgebührenordnung)" wird zu Beginn des Jahres 2024 an dieser Stelle abrufbar sein.
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
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Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Stadtbüro | +49 6441 115 | stadtbuerowetzlarde |