Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Bewachung Erlaubnis
Überblick
Beschreibung
Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:
- Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
- Personenschutz
- Objektschutz
Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Für die folgenden gewerblichen Tätigkeiten benötigen Sie eine Erlaubnis:
- Bewachung von Leben fremder Personen (Personenschutz)
- Bewachung von Eigentum fremder Personen
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachungen im Einlassbereich von Diskotheken
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.
Details
Unterlagen
Antragsformular (siehe unten)
- Vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes
- Führungszeugnis (Beleg-Art 0)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beleg-Art 9)
- Von Ihrem Finanzamt
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Von den Amtsgerichten Ihrer Wohnsitze der letzten 3 Jahre
- Auskunft über Eintragungen nach § 26 Abs. 2 Insolvenzordnung
- Auskunft über Eintragungen im Schuldnerverzeichnis
- Von einer Industrie- und Handelskammer
- Unterrichtungsnachweis
- Von einem Kreditinstitut
- Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel (ca. 5.000,00 €)
- Von einer Versicherungsgesellschaft
- Nachweis der nötigen Betriebshaftpflicht
Gebühren
Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.
Für WETZLAR gilt:
Es werden Gebühren in Höhe von 330,00 Euro - 1.850,00 Euro erhoben.
Bearbeitungsdauer
Für WETZLAR gilt: Sechs Wochen
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Olga Belke | +49 6441 99-3211 | olga.belkewetzlarde |
Frau Alexandra Resch | +49 6441 99-3216 | alexandra.reschwetzlarde |