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Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Bescheinigung, die zeigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
Beantragung Führungszeugnis
© Bild von Racool_studio auf Freepik

Ausgestellt wird das Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz in Bonn (BfJ), lediglich die Beantragung findet bei der Wohnsitzgemeinde statt.

Hierbei gibt es vier verschiedene Arten von Führungszeugnissen:

  1. Das Führungszeugnis für persönliche Zwecke (z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber), dieses wird vom BfJ an die aktuelle Meldeadresse des Antragstellers gesendet.
  2. Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. zur Erteilung einer Fahrerlaubnis, gewerberechtliche Entscheidungen). Dieses enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden. Dieses wird direkt vom BfJ an die Adresse der Behörde, für die es benötigt wird, gesendet. Der Antragsteller hat keine Einsicht.
  3. Das "erweiterte Führungszeugnis" für Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein), kann als privates Führungszeugnis oder für Behörden beantragt werden, wird somit entweder an die Meldeadresse des Antragstellers oder die Behörde gesendet.
  4. Das europäische Führungszeugnis erhalten Personen, welche die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der EU oder Großbritanniens und Nordirlands besitzen. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates.

Das Führungszeugnis ist durch die betreffende Person persönlich, unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses, entweder vor Ort bei der örtlichen Meldebehörde (Stadtbüro der Stadt Wetzlar, Ernst-Leitz-Straße 30) oder über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz zu beantragen. Die Kosten betragen 13,00€.

Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung eines Führungszeugnisses dauert in der Regel bis zu 2 Wochen (Nach dieser Zeit wird dieses dem Antragsteller per Post an die aktuelle Meldeanschrift zugesendet).