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Sie haben etwas verloren? Dann sollten Sie wissen, dass Fundgegenstände in der Regel über die Polizeireviere und andere Stellen dem Fundbüro der Stadt Wetzlar erst circa 5 bis 14 Tage nach dem Fund zugehen.
Fundbüro Wetzlar
© Bild von Racool_studio auf Freepik

Haben Sie ein Dokument (Ausweis, Scheckkarte o. Ä.) verloren, das mit Ihrem Namen versehen ist? Hier ist keine Fundanfrage erforderlich! Hier erfolgt eine automatische Fundbenachrichtigung durch das Fundbüro. Fundbenachrichtigungen werden von uns ausschließlich postalisch versendet.

Fundgegenstände von "auswärtigen Verlierern" werden der Verwaltungsbehörde des betreffenden Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt.

Eine Bescheinigung für Versicherungen/Konsulate ist gebührenpflichtig, deshalb ist eine Vorsprache im Fundbüro notwendig.

Sie haben etwas gefunden? Damit der Verlierer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände entweder bei uns im Fundbüro im Rathaus (Ernst-Leitz-Straße 30, Erdgeschoss) zu den angegebenen Öffnungszeiten (Mo – Fr von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr) oder bei allen Polizeidienststellen, dort ist die Abgabe "rund um die Uhr" möglich, abzugeben. Für die Abgabe von Fundsachen benötigen Sie keinen Termin.

Aufbewahrung und Versteigerung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Stadt Wetzlar.

Kontakt

Magistrat der Stadt Wetzlar
Stadtbüro
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar
Telefon: 06441/99-115
E-Mail: fundbuerowetzlarde

Öffnungszeiten

Montag – Freitag von 08:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr

Hinweise zur Barrierefreiheit
Der Zugang ist barrierefrei erreichbar.
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Gebühren

Die Aufbewahrungsgebühr beträgt 3 Prozent des Wertes, mindestens 10 Euro. Die Gebühren können bar oder mit EC-Karte (Stadtbüro) entrichtet werden.