Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Gewerbe überwachungsbedürftig
Kurzbeschreibung
Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.Überblick
Beschreibung
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
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An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
Kontaktdaten
| Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.
Details
Unterlagen
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Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
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Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
Gebühren
Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr
Für WETZLAR gilt:
Sofern das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister von Amts wegen angefordert werden müssen, ist eine Gebühr von 77,50 Euro (Auslagen werden nicht gesondert erhoben) zu zahlen.
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Name | Telefon | E‑Mail |
|---|---|---|
| Frau Carmen Blücher | +49 6441 99-3215 | ordnungsamt-SBwetzlarde |
| Frau Angela Lehr | +49 6441 99-3222 | ordnungsamt-SBwetzlarde |
| Frau Christina Rannow | +49 6441 99-3214 | christina.rannowwetzlarde |


