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Für die Durchführung der Reinigungsarbeiten stehen dem Team der Straßenreinigung insgesamt 21 Mitarbeiter mit zwei Fahrbahnkehrmaschinen, vier Bürgersteigkehrmaschinen und zwei Transportfahrzeugen zur Verfügung. Pro Jahr werden hierbei etwa 620 t Straßenkehricht sowie 650 m³ Laub eingesammelt und entsorgt.
Kehrmaschine
© Stadtreinigung Wetzlar

Die Straßen- und Gehwegreinigung im Stadtgebiet Wetzlar ist in der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze der Stadt Wetzlar geregelt.

Hiernach wurde die Verpflichtung zur Reinigung der Straßen grundsätzlich auf die Grundstückseigentümer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen. Die Straßen sind nach Bedarf, aber mindestens einmal pro Woche, möglichst am Samstag oder am Tag vor einem gesetzlichen Feiertag zu reinigen.

Die Reinigungsfläche erstreckt sich vom Grundstück aus in der Breite, in der es an einer oder mehreren Straßen hin liegt,

  • an zweiseitig bebauten Straßen bis zur Mitte der Straße,
  • an einseitig bebauten Straßen bis zur gegenüberliegenden Straßenbegrenzung, höchstens jedoch bis zu einer Breite von 7,50 m.

In der Kernstadt Wetzlar wird die Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung von der Stadtreinigung Wetzlar übernommen. Die betreffenden Straßen sind in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung aufgeführt. Für die an die städtische Reinigung angeschlossenen Grundstücke wird eine Gebühr erhoben, die je nach Reinigungsleistung gestaffelt ist.

Neben der öffentlichen Straßenreinigung werden die Mitarbeiter der Straßenreinigung noch eingesetzt für

  • die Beseitigung des Laubes auf den Straßen im Stadtgebiet,
  • die Beseitigung „wilder Müllablagerungen“,
  • die Durchführung von Sonderreinigungen nach öffentlichen Veranstaltungen wie z. B. dem Karnevalsumzug, dem Gallusmarkt, dem Ochsenfest bis hin zu den Adventsmärkten.