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Bewerbungen werden ab sofort bis Freitag, 17. Mai 2024, vom Magistrat der Stadt Wetzlar, Stabsstelle Vielfalt und sozialer Zusammenhalt, Geschäftsstelle Behindertenbeirat, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, oder per E-Mail an vielfaltwetzlarde entgegengenommen. Bewerbungen sind auch direkt über das Online-Formular möglich.

Bewerbung 2024: Online-Formular, PDF-Datei


Symbolfoto
© Karel Noppe/shutterstock.com

Ausschreibung Inklusionspreis

Mit dem Inklusionspreis, der von der Jury auf maximal drei Preisträger/-innen aufgeteilt werden kann, möchte die Stadt Wetzlar Projekte und Initiativen auszeichnen, die innovative Wege der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gehen.

Prämiert werden Vorhaben, die aufzeigen, wie Inklusion gemeinsam gelingen kann. Der Bogen spannt sich über alle Bereiche und Phasen unseres gesellschaftlichen Lebens. Dabei sollen sowohl kleinere Projektvorhaben als auch größere Initiativen in den Blick genommen werden.

Für die Preisverleihung können Organisationen, Einrichtungen, Initiativen, Arbeitgeber, Vereine und Verbände vorgeschlagen werden, die in beispielhafter Form die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ermöglichen.

Ganz konkret werden Projekte gesucht, die Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenbringen und damit neue Wege des Miteinanders gehen. Das kann in verschiedensten Kontexten angesiedelt sein: bei der Arbeit, in der Freizeit, in der Nachbarschaft, in der Schule, im Verein etc. Kurzum: Ihr Projekt fördert die Selbstbestimmung und Partizipation von Menschen mit Behinderungen.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass das zur Auszeichnung vorgeschlagene Projekt in der Stadt Wetzlar angesiedelt ist. Zur Bewerbung zugelassen werden aktuelle und im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr abgeschlossene Projekte. Auch Eigenvorschläge sind möglich.

Die aus Mitgliedern des Behindertenbeirates der Stadt Wetzlar zusammengesetzte Jury wählt unter den Einsendungen, die den Kriterien der Ausschreibung entsprechen, den/die Preisträger/-innen aus.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Hintergrund

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention vom 3. Mai 2008, die im Jahr 2009 in nationales Recht überführt wurde, wurde ein wichtiger Impuls gesetzt, um den Gedanken der Inklusion im gesellschaftlichen Leben zu verankern. Inklusion ist eine Haltung, aus der Handlungen erwachsen sollen, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und eine umfassende Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu gewährleisten.

Zur Stärkung der „inklusiven Umgestaltung“ unserer Stadt hat die Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2012 den Behindertenbeirat ins Leben gerufen. Die engagierte Zusammenarbeit von Ehrenamtlichen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung sowie von Verbänden und Fachbehörden hat in den letzten Jahren viele erfolgreiche Projekte und innovative Ideen hervorgebracht, um unsere Stadt inklusiver zu gestalten. Auch die Idee, jährlich einen mit 1.000 Euro dotierten „Wetzlarer Inklusionspreis“ zu stiften, ist in diesem Zusammenhang entstanden.


Preisträger