FAQ: Häufig gestellte Fragen zur kommunalen Wärmeplanung
Die Verknüpfung zwischen Gebäudeenergiegesetztes (GEG) und des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) kann zur Verunsicherung führen. Daher haben wir unsere Antworten auf häufig gestellt Fragen (FAQs) zur kommunalen Wärmeplanung in Wetzlar hier für Sie zusammengestellt. Sobald über neue Entwicklungen berichtet werden kann, wird diese Seite aktualisiert.
1. Was ist der aktuelle Stand der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Wetzlar?
Im Dezember 2023 wurde die Firma energielenker projects GmbH mit der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Die Bestands- und Potenzialanalyse, die Zielszenarien und die Wärmewendestrategie wurden ausgearbeitet und im August/September 2025 in den politischen Gremien vorgestellt. Aktuell wird der Abschlussbericht ausgearbeitet, der anschließend für 30 Tage offengelegt werden wird. Der Beschluss der kommunalen Wärmeplanung soll Anfang 2026 erfolgen.
2. Wann wird die fertige kommunale Wärmeplanung voraussichtlich vorliegen?
3. Bis wann muss die kommunale Wärmeplanung für Wetzlar spätestens vorliegen?
4. Werden die Bürgerinnen und Bürger bei der kommunalen Wärmeplanung beteiligt?
5. Welches Gebiet umfasst die kommunale Wärmeplanung?
6. Wie wird die kommunale Wärmeplanung ablaufen?
Die kommunale Wärmeplanung besteht aus 4 Hauptphasen:
- Bestandsanalyse: Zunächst werden im Rahmen der Bestandsanalyse der aktuelle Wärmebedarf und die bestehenden Versorgungsstrukturen ermittelt.
- Potentialanalyse: Anschließend werden die Potentiale zur Reduzierung des Wärmebedarfs und zur Versorgung durch erneuerbare Wärmequellen im Rahmen der Potentialanalyse erfasst.
- Zielszenarien: Basierend auf den ersten zwei Phasen werden Zielszenarien für die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2035 entwickelt.
- Wärmewendestrategie: Mit der abschließenden Wärmewendestrategie sollen Maßnahmen zur Realisierung der Zielszenarien entwickelt werden.
7. Wie betrifft mich die kommunale Wärmeplanung?
Der kommunale Wärmeplan informiert darüber, welche bestehenden und zukünftigen Optionen zur Wärmeversorgung bereitstehen. Es wurden hierfür Gebiete ermittelt, für die zentrale Versorgungslösungen über Wärmenetze in Frage kommen und Gebiete, die für dezentralen Lösungen wie beispielsweise Wärmepumpen geeignet sind. Der kommunale Wärmeplan kann Ihnen somit bei Ihrer individuellen Entscheidung bezüglich der Heiztechnologie für Ihr Gebäude helfen. Es werden jedoch keine Heizungstechnologien vorgeschrieben, die Entscheidung treffen weiterhin die Gebäudeeigentümer selbst.
Durch Beschluss der kommunalen Wärmeplanung tritt die Verpflichtung gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), neu eingebaute Heizungen zu 65% mit Erneuerbaren Energien zu betreiben, nicht frühzeitig für Gebäudeeigentümer in Wetzlar in Kraft. Diese Verpflichtung tritt automatisch nach GEG zum 30.06.2028 für Bestandsgebäude in Wetzlar in Kraft. Für Neubauten gilt sie bereits. Ein frühzeitiges in Krafttreten würde nur erfolgen, wenn die Stadtverordnetenversammlung eine Gebietsausweisung in einem separaten Beschluss festsetzt. Dies ist aktuell nicht vorgesehen.
8. Muss ich den kommunalen Wärmeplan abwarten, bevor ich eine Entscheidung für mein Gebäude treffe?
Nein, die Verpflichtung laut GEG setzt erst ein, wenn für Ihren Wohnort eine Entscheidung zur Gebietsausweisung beschlossen wurde bzw. automatisch zum 30.06.2028, wenn keine Gebietsausweisung beschlossen wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie verpflichtet sind, den Abschluss der Wärmeplanung abzuwarten.
Sollte ein Heizungsaustausch erforderlich sein, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, bereits jetzt auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien zu setzen. Das hilft dem Klimaschutz und ist auch wirtschaftlich attraktiv, da es finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt.
Beachten Sie auch die Pflichten gemäß GEG, wenn Sie beabsichtigen eine Gas- oder Ölheizung nach dem 01.01.2024 zu installieren und lassen Sie sich im Vorfeld umfassend beraten.
Wir empfehlen den Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für eine erste Einschätzung der eigenen Situation und Verpflichtungen gemäß GEG zu nutzen.
9. Wie kann ich mich am besten informieren?
Wir empfehlen folgende Quellen:
- Der Heizungswegweiser des BMWK eignet sich für eine erste Einschätzung der eigenen Situation und Verpflichtungen gemäß GEG.
- Die Website heizung.de gibt Ihnen einen guten ersten Überblick über die diversen Heizsysteme.
- Nutzen Sie darüber hinaus diverse Angebote zur Energieberatung:
- Eine erste Einstiegsberatung kann über das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale erfolgen. Die Vermittlung des Energieberaters für die Stadt Wetzlar übernimmt das Amt für Umwelt und Naturschutz. Die Beratungen werden vom BMWK gefördert und kosten daher maximal 40 Euro.
- Die Deutsche Energie-Agentur (DENA) hat eine Übersicht mit unabhängigen und staatlich geprüften Energieeffizienzberaterinnen und -beratern erstellt, deren Dienstleistung vom Bund gefördert wird. Diese Beraterinnen und Berater helfen dabei, in die konkrete Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen zu gehen.
- Die Fördermitteldatenbank des BMWKs sammelt alle verfügbaren Fördermittelprogramme des Bundes, der Länder und Kommunen.
10. Wer ist verantwortlich für die kommunale Wärmeplanung in Wetzlar?
Planungsverantwortliche Stelle ist der Magistrat der Stadt Wetzlar. Das Amt für Umwelt und Naturschutz koordiniert die Umsetzung und steht bei Fragen zur Verfügung.
Alle Links zu Beratungsseiten in der Übersicht
- Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Überblick über diverse Heizsysteme auf Heizung.de
- Einstiegsberatung der Verbraucherzentrale Hessen
- Übersicht über unabhängige und staatlich geprüfte Energieeffizienzberater der Deutschen Energie-Agentur (DENA)
- Fördermitteldatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


