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Parkausweis für Handwerker 

Überblick

Beschreibung

Zum 01.10.2011 führten wir die Ausnahmegenehmigungen zur Parkerleichterung für Handwerker ein. Handwerksbetriebe haben damit die Möglichkeit, während der Durchführung von Bau-, Umbau-, Sanierungs- und Reparaturarbeiten, ein auf ihren Betrieb zugelassenes Fahrzeug an der Arbeitsstelle abzustellen, an der es normalerweise wegen entsprechender Verkehrsregelungen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Die Genehmigung berechtigt zum gebührenfreien Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, Parken in parkscheibenpflichtigen Bereichen über die zulässige Parkhöchstdauer hinaus, Parken auf Bewohnerparkplätzen, Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen, Parken in Fußgängerzonen, auch außerhalb der festgelegten Be- und Entladezeiten und Parken im eingeschränkten Haltverbot.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Unterlagen

  • Antrag
  • Kopie der Handwerkerkarte gemäß Handwerksordnung
  • Kopie der Fahrzeugscheine, für die die Genehmigung gelten soll 

Gebühren

im Antrag

Bearbeitungsdauer

3 - 4 Tage

Anträge, Downloads und Links