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Parkausweis für Handwerker 

Kurzbeschreibung

Seit dem 01.07.2025 bietet das Ordnungsamt neben dem lokalen Handwerkerparkausweis auch den regionalen Handwerkerparkausweis Rhein-Main an.
Einzelheiten zum Geltungsbereich sowie den Genehmigungsvoraussetzungen können Sie dem Online-Prozess unter "Anträge, Downloads und Links" auf dieser Seite entnehmen.

Überblick

Beschreibung

Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.

Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht. 

Weitere Informationen zum regionalen Handwerkerparkausweis Rhein-Main finden Sie unter: https://ivm-rheinmain.de/handwerkerparkausweis 

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Unterlagen

Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

Gebühren

Gebühr: Zwischen 767,00 und 10,20 EUR. Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

Bearbeitungszeit

Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.

Anträge, Downloads und Links