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Stadtpolizei - Abschleppmaßnahmen
© Stadt Wetzlar

"Ey Mann, wo is´ mein Auto?"

Sie haben ihr Auto zum Parken abgestellt, kommen zurück- und es ist weg!

Schock: Ihr erster Gedanke - geklaut! Oder vielleicht doch nur abgeschleppt?

Sie können sich innerhalb der Dienstzeiten direkt an die Einsatzleitung der Stadtpolizei wenden.

Die Einsatzleitung der Stadtpolizei erreichen Sie

montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr

freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr

unter der Rufnummer 06441/99-3230.

Außerhalb dieser Zeiten können Sie bei der Polizeistation Wetzlar anrufen, die Sie unter der Rufnummer

06441/918-0 rund um die Uhr

erreichen können.

Ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, kann man Ihnen dort direkt beantworten und gleichzeitig mitteilen, zu welchem Abschleppunternehmen es gebracht wurde.

Beim Abschleppunternehmen angekommen, erhalten Sie das Fahrzeug gegen die Zahlung der Abschleppkosten zurück. Darin enthalten sind zum einen die Verwaltungsgebühren der Stadtverwaltung und die reinen Abschleppgebühren des Abschleppunternehmens. Die Stadtverwaltung erhält ausschließlich die Verwaltungsgebühren und bekommt somit keine „Gewinnbeteiligung“.

In der Regel erhalten Sie im Nachgang zeitnah von der Bußgeldstelle ein Verwarngeldangebot. Das Verwarngeld wird unabhängig von der Abschleppmaßnahme erhoben.

Die Abschleppmaßnahme ist keine Bestrafung, sondern dient vielmehr der direkten Beseitigung einer Behinderung nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).

Die Verwarnung hingegen ist die eigentliche Ahndung des Parkverstoßes – das sogenannte „Knöllchen“ - und richtet sich nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz.