Informationen Pässe und Meldewesen

Broschüre Personalausweis
Allgemeine Informationen Reisepass
Ursprünglich hatten Pass und Personalausweis andere Funktionen: der Reisepass galt als Grenzübertrittspapier und war durch Ausstellung die Genehmigung zur Aus- oder Einreise für die Staatsangehörigen. Inzwischen kann der Pass den Personalausweis ersetzen (§ 1 Abs. 1 S. Halbsatz 2 PAuswG). Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG, die in die Bundesrepublik ein- oder ausreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen.
In dem Fall gelten folgende Dokumente als Pass:
- Reisepass
- Kinderreisepass
- Vorläufiger Reisepass
- Amtliche Pässe oder Diplomatenpässe
Grundsätzlich darf niemand mehrere Pässe haben, es sei denn, es wird nachweislich ein Zweitpass benötigt, zum Beispiel durch die Ausübung von Berufen, bei dem man viel Reisen muss, wie Piloten oder Flugbegleiter.
Kinderreisepass
Der Kinderreisepass ist in Deutschland ein Dokument, das an deutsche Staatsangehörige bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden kann.
Er wird ausnahmslos mit einem Passbild des Inhabers versehen, selbst bei Neugeborenen. Das Bild muss biometriefähig sein, allerdings sind die Anforderungen bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern nicht so streng wie bei Erwachsenen, wie aus der Fotomustertafel ersichtlich ist.
Seit 2021 ist das Dokument nur noch ein Jahr gültig (früher sechs Jahre), längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem neuen Passbild verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Verlängerung innerhalb des ursprünglichen Gültigkeitszeitraums beantragt wird.
Nach Ablauf der Gültigkeit ist ein Neuantrag erforderlich. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 13 Euro, für die Verlängerung 6 Euro. Vor dem 1. Januar 2021 ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Meldewesen/Aufgaben des Meldewesens/BMG
Das Meldewesen ist die Grundlage einer jeden Verwaltung. Auf sie stützen sich alle Vorgänge wie die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen. Zudem sind die Meldedaten ein wichtiger Bestandteil für die Planungsverwaltung, zum Beispiel für die Kita- und Schulplätze oder auch die Wahlen oder Abstimmungen.
Auch die Einwohnerzahl wird anhand der Meldedaten ermittelt, was wichtig für die Finanzzuweisungen vom Land an die Kommunen ist. Die Rechtsgrundlage für das Meldewesen ist das Bundesmeldegesetz.
Demnach besteht auch eine allgemeine Meldepflicht der Bürger in Deutschland. Sie wird in § 17 Bundesmeldegesetz und den dazu gehörigen Rechtsverordnungen geregelt. Es gilt dadurch zum Beispiel, dass bei Bezug einer Wohnung sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in der Kommune angemeldet werden muss, andernfalls wird es als eine Ordnungswidrigkeit geahndet.
Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung ist eine gesiegelte und unterschriebene Bescheinigung über die im Melderegister gespeicherten Daten einer aktuell oder ehemals in Wetzlar gemeldeten Person.
Was braucht man um eine Meldebescheinigung zu bekommen?
Meldebescheinigung Erteilung:
- Rahmen: persönlich erscheinen, Antrag auf Erteilung einer Meldebescheinigung online stellen und per PayPal bezahlen
- Verlauf: persönlich vorbeischauen und Sie bekommen eine Meldebescheinigung; bei Onlineantrag Ausstellung durch die Behörde und Versendung per Post
- Mitzubringen: Personalausweis, Reisepass oder ein sonstiges Dokument, mit dem sich eine Person ausweisen kann.
- Gebühren: 10,00 €
Lebensbescheinigung
Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches von verschiedenen Stellen beglaubigt werden kann. Bei folgenden Stellen kann das übersandte Formular des Rentenleisters ausgefüllt und von der leistungsberechtigten Person unterschrieben werden:
- Kommunale Behörden
- Notare
- Landesärzte- und Landestierärztekammern
- Berufsständische Versorgungswerke
- Gesetzliche Krankenkassen
- Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
- Siegelberechtigte Pfarrämter
Anschließend erfolgt seitens der Stelle vor Ort eine Beglaubigung der Unterschrift. Bei Deutschen im Ausland wird die ausgefüllte und unterschriebene Lebensbescheinigung vom jeweiligen deutschen Generalkonsulat beglaubigt. Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland erforderlich sein. Die Erteilung für Rentenzwecke im Inland ist gebührenfrei. Für einen Rententräger im Ausland wird von der ausstellenden Stelle eine Gebühr erhoben.