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Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen 

Überblick

Beschreibung

  • Der orangefarbene Parkausweis ist hinter der Windschutzscheibe auszulegen
  • Die bundesweite Genehmigung gilt 5 Jahre 
  • Der Parkausweis berechtigt zum Parken an folgenden Stellen:
    • im eingeschränkten Haltverbot
    • im Zonenhaltverbot
    • in Fußgängerzonen, in denen das Beladen und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken
    • an Stellen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten
    • auf Anwohnerparkplätzen
    • in verkehrsberuhigten Bereichen 
  • Der orangefarbene Parkausweis berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Hierzu benötigen Sie einen Parkausweis für Behinderte.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Unterlagen

Benötigt werden:

  • ausgefüllter Antrag  
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • und falls vorhanden: Kopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes 
  • Nur bei Verlängerung: Zusätzlich der abgelaufene Parkausweis
  • Nur bei Antragstellung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten, eine Betreuerin oder einen Betreuer: Vollmacht
  • Personalausweis der oder des Bevollmächtigten, der Betreuerin oder des Betreuers (Original oder beidseitige Kopie)

Anträge, Downloads und Links