Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Überblick
Beschreibung
- Der orangefarbene Parkausweis ist hinter der Windschutzscheibe auszulegen
- Die bundesweite Genehmigung gilt 5 Jahre
- Der Parkausweis berechtigt zum Parken an folgenden Stellen:
- im eingeschränkten Haltverbot
- im Zonenhaltverbot
- in Fußgängerzonen, in denen das Beladen und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken
- an Stellen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten
- auf Anwohnerparkplätzen
- in verkehrsberuhigten Bereichen
- Der orangefarbene Parkausweis berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Hierzu benötigen Sie einen Parkausweis für Behinderte.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.
Details
Unterlagen
Benötigt werden:
- ausgefüllter Antrag
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- und falls vorhanden: Kopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes
- Nur bei Verlängerung: Zusätzlich der abgelaufene Parkausweis
- Nur bei Antragstellung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten, eine Betreuerin oder einen Betreuer: Vollmacht
- Personalausweis der oder des Bevollmächtigten, der Betreuerin oder des Betreuers (Original oder beidseitige Kopie)
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Carmen Blücher | +49 6441 99-3215 | ordnungsamt-SBwetzlarde |
Frau Angela Lehr | +49 6441 99-3222 | ordnungsamt-SBwetzlarde |
Frau Ingrid Mattern | +49 6441 99-3201 | ordnungsamt-SBwetzlarde |
Frau Christina Rannow | +49 6441 99-3214 | christina.rannowwetzlarde |