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Eine erfolgreiche kommunale Standortakquisition einer modernen und aufstrebenden Stadt umfasst heute eine Vielzahl wichtiger Aspekte:

  • das Bereithalten moderner Gewerbeflächen 
  • eine auf  die Wirtschaftsstruktur orientierte Technologiepolitik
  • eine Gründungsoffensive für neue Unternehmen
  • die Förderung von innovativen Entwicklungen und Dienstleistungen
  • die zielgerichtete Steuerung der kommunalen Investitionen
  • Standort-Marketing                  u.v.m.

Firmenneugründern und standortsuchenden Unternehmen bietet Wetzlar optimal gelegene, vom Zuschnitt variable und in der Regel sofort verfügbare Grundstücke in folgenden Gewerbegebieten an: 

  • Spilburg
  • Dillfeld
  • „Hörnsheimer Eck“
  • „Auf der Hell“, Blasbach

Über Gewerbegebiete und weitere Gewerbeimmobilien können Sie sich auch im Standortinformationssystem Hessen  informieren. Das Gewerbeimmobilienzentrum unterstützt Sie ebenfalls bei der Vermittlung von Gewerbeimmobilien in Mittelhessen.  

Alle bezeichneten Flächen sind für Produktions-, Dienstleistungs- und Entwicklungszwecke vorgehalten, nicht aber für den großflächigen Einzelhandel. Selbstverständlich werden Unternehmen bei allen mit einer Standortgründung bzw. Standortverlagerung verbundenen Maßnahmen von der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (SEG) unterstützt. Dazu gehört auch die Beratung über spezielle Förderprogramme des Landes für Mittelhessen. Die Programme beinhalten Zuschüsse, Kredite und Kapitaldiensthilfen, die es zu nutzen gilt. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen im Zusammenhang mit der Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte.

Der Verkauf der Grundstücke erfolgt mit einer dreijährigen Bauverpflichtung; ein Bebauungs-/Nutzungskonzept ist zuvor mit der Stadt Wetzlar abzustimmen. Kaufpreis inklusive Erschließungskosten: 59,75 Euro/qm zuzüglich Kosten der Herstellung der Ver- und Entsorgungsleitungen.

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 240 d für den Bereich „Hörnsheimer Ecke“ ist eine maximal dreigeschossige Bauweise zulässig. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4 – die Geschossflächenzahl (GFZ) 1,6. In Gewerbegebieten sind gemäß § 1 (5) und (9) der Baunutzungsverordnung nur Betriebe zulässig, von deren Anlagen keine störenden, bodennahen Geruchs- oder Schadstoffemissionen (gas- oder staubförmig) ausgehen. Die zulässigen Emissionswerte sind nach Ziffer 2.4 der TA Luft in der Fassung vom 27.02.1986 abzuleiten.

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