Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Abgemeldete Fahrzeuge, Schrottfahrzeuge
Überblick
Beschreibung
Das Abstellen von nicht mehr zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum ist verboten. Bei Zuwiderhandlung droht Ihnen ein Bußgeld und die Abschleppung Ihres Fahrzeugs.
Hinweise auf solche Fahrzeuge können schriftlich, telefonisch, persönlich oder per E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter gemeldet werden.
Folgende Hinweise sind erforderlich:
- Fahrzeugtyp
- Hersteller
- Farbe
- Kennzeichen (sofern vorhanden)
- Standort (Straße und Hausnummer)
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.
Details
Gebühren
Dem Halter des Fahrzeugs droht ein Bußgeld bis 100 Euro und evtl. Folgekosten
Bearbeitungsdauer
Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn es einige Zeit dauert, bis die Fahrzeuge beseitigt werden, da wir aufgrund von Gesetzgebung und Rechtsprechung an gewisse Fristen gebunden sind.
Rechtsgrundlagen
§ 32 Straßenverkehrsordnung
§ 6 Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Martin | +49 6441 99-3225 | verkehrsueberwachungwetzlarde |
Frau Weber | +49 6441 99-3227 | verkehrsueberwachungwetzlarde |