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Abgemeldete Fahrzeuge, Schrottfahrzeuge 

Überblick

Beschreibung

Das Abstellen von nicht mehr zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum ist verboten. Bei Zuwiderhandlung droht Ihnen ein Bußgeld und die Abschleppung Ihres Fahrzeugs.

Hinweise auf solche Fahrzeuge können schriftlich, telefonisch, persönlich oder per E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter gemeldet werden.

Folgende Hinweise sind erforderlich:

    • Fahrzeugtyp
    • Hersteller
    • Farbe
    • Kennzeichen (sofern vorhanden)
    • Standort (Straße und Hausnummer)

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Gebühren

Dem Halter des Fahrzeugs droht ein Bußgeld bis 100 Euro und evtl. Folgekosten

Bearbeitungsdauer

Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn es einige Zeit dauert, bis die Fahrzeuge beseitigt werden, da wir aufgrund von Gesetzgebung und Rechtsprechung an gewisse Fristen gebunden sind.

Rechtsgrundlagen

§ 32 Straßenverkehrsordnung § 6 Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name Telefon E‑Mail
 Frau Martin  +49 6441 99-3225  verkehrsueberwachungwetzlarde
 Frau Weber  +49 6441 99-3227  verkehrsueberwachungwetzlarde