Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Lotterie mit geringem Gefährdungspotential (bis maximal 6.000 Euro)
Überblick
Beschreibung
Eine Tombola darf nur genehmigt werden wenn:
- für die Veranstaltung ein hinreichendes öffentliches Bedürfnis besteht,
- ihr Ertrag Zwecken zugute kommt, die allgemeiner Billigung sicher sind,
- der Ertrag, die Gewinne und die Unkosten in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen und
- der Veranstalter genügend Gewähr für die ordnungsmäßige Durchführung der Lotterie oder Ausspielung sowie für die zweckentsprechende Verwendung ihres Ertrages bietet.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.
Details
Gebühren
Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Lotterie oder Ausspielung wird eine Gebühr in Höhe von 2,5 von Tausend des Spielkapitals, mindestens jedoch 110,00 Euro erhoben.
Die Erteilung einer Erlaubnis für Lotterien und Ausspielungen, die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen und deren technische Durchführung nicht einem gewerblichen Unternehmen übertragen wird, ist gebührenfrei.
Zu den steuerrechtlichen Regelungen siehe die Leistungsbeschreibung "Lotterie oder Ausspielung beim Finanzamt anmelden".
Für WETZLAR gilt:
Gebühren entfallen, da der Ertrag für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.
Bearbeitungsdauer
Vier Wochen
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Olga Belke | +49 6441 99-3211 | olga.belkewetzlarde |
Frau Alexandra Resch | +49 6441 99-3216 | alexandra.reschwetzlarde |