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Automatenaufstellerlaubnis 

Überblick

Beschreibung

Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

Für WETZLAR gilt:

An die Ordnungsbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in der die Spielgeräte aufgestellt werden sollen.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Unterlagen

Für WETZLAR gilt:

Antragsformular (siehe unten)

  • Von einer Industrie- und Handelskammer (z. B. Frankfurt)
    • Bescheinigung über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz
  • Von einer öffentlich anerkannten Institution der Suchtbekämpfung
    • Sozialkonzept zur Vorbeugung sozialschädlicher Auswirkungen
  • Vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes
    • Führungszeugnis (Beleg-Art 0)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beleg-Art 9)
  • Von Ihrem Finanzamt
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Von der zuständigen Stadt- oder Gemeindekasse
    • Steuerliche Unbedenklchkeitsbescheinigung
  • Von den Amtsgerichten Ihrer Wohnsitze der letzten 3 Jahre
    • Auskunft über Eintragungen nach § 26 Abs. 2 Insolvenzordnung
    • Auskunft über Eintragungen im Schuldnerverzeichnis
  • Vom Amtsgericht Hünfeld (online)
    • Auskunft des zentralen Vollstreckungsgerichts Hünfeld

Bearbeitungsdauer

Für WETZLAR gilt:

Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 2 Wochen.

Anträge, Downloads und Links

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name Telefon E‑Mail
 Frau Olga Belke  +49 6441 99-3211  olga.belkewetzlarde
 Frau Alexandra Resch  +49 6441 99-3216  alexandra.reschwetzlarde