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Die Stadt Wetzlar stellt verschiedene Flächen und Grundstücke zur Vermietung oder Pacht zur Verfügung.

Kleingartenanlagen zur Vermietung und Verpachtung

Die Stadt Wetzlar verfügt über insgesamt 350 Kleingärten. Zwei Kleingartenanlagen befinden sich in Niedergirmes, je eine weitere Kleingartenanlage im Bodenfeld, in Münchholzhausen und in Nauborn. Außerdem ist die Stadtverwaltung zuständig für die Anpachtung landwirtschaftlicher Flächen, Stellflächen und Flächen zur Nutzung als Biergarten.

Kontakt

Amt für Stadtentwicklung
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar
Telefon: 06441/99-6101
Fax: 06441/99-6104
E-Mail: stadtentwicklungwetzlarde

Frau Hedwig Friedrich
Amt für Stadtentwicklung
Sachbearbeitung Verwaltung unbebauter Grundbesitz
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar
Telefon: 06441/99-6119
Fax: 06441/99-6104
E-Mail: hedwig.friedrichwetzlarde
Raum: 238

Frau Bianca Heinrich
Amt für Stadtentwicklung
Sachbearbeitung Verwaltung unbebauter Grundbesitz
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar
Telefon: 06441/99-6120
Fax: 06441/99-6104
E-Mail: bianca.heinrichwetzlarde
Raum: 238

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag  8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag  14.00 bis 16.00 Uhr

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung (siehe Kontakt).

Kleingärten im Stadtgebiet

Anpachtung weiterer Kleingärten:
Stadtverband Wetzlar der Kleingärtner e. V.
Vorsitzende Martina Majerhofer
Roseggerstraße 10
35578 Wetzlar
Telefon: 06441-781319
E-Mail: stadtverband-wetzlar-kgvt-onlinede 

Unterlagen, Pachtzins, Antrag

Notwendige Unterlagen:

Zur Anpachtung eines Kleingartens benötigt man einen gültigen Personalausweis. 

Pachtzins:

Der Pachtzins beträgt 0,30 Euro/qm/Jahr.

Antrag:

Bitte füllen Sie folgenden Bewerbungsantrag aus und geben ihn persönlich im Amt für Stadtentwicklung ab.

Landwirtschaftliche Flächen

Gestattungsantrag für Baufirmen