Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
Überblick
Beschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes usw.) müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Unterlagen
Für WETZLAR gilt:
- Antrag (ausfüllen und über Button "Per E-Mail senden" versenden)
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell)
- eventuell Umleitungsplan
Gebühren
Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung und ist in der Anlage zu § 1 – Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt.
- Gebühr: Zwischen 10,20 und 767,00 EUR.
Für WETZLAR gilt:
Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang jeder einzelnen zu erteilenden Anordnung. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr legt hierfür in der Anlage zu § 1 – Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr einen Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro pro Genehmigung/Verlängerung fest.
Bearbeitungszeit
- Antragsfrist: Vor Beginn der Bauarbeiten.
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Herr Erbe | +49 6441 99-3221 | verkehrssicherheitwetzlarde |
Frau Henrich | +49 6441 99-3229 | verkehrssicherheitwetzlarde |
Herr Wassmuth | +49 6441 99-3228 | verkehrssicherheitwetzlarde |