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Pfandleihgewerbe: Erlaubnis
Überblick
Beschreibung
Der/Die Pfandleiher/in gewährt ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebs.
Der/Die Pfandvermittler/in vermittelt Pfandgeschäfte, indem er/sie auf ihm/ihr übergebene Pfänder einen Vorschuss gewährt und die Pfänder in seinem/ihrem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet.
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist.
Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Unterlagen
- Nachweis finanzieller Sicherheiten:
- Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes:
- Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 34 Gewerbeordnung (Pfandleihe):
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde:
- Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes:
- Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes:
Gebühren
Es werden Gebühren in Höhe von 330,00 Euro - 1.530,00 Euro erhoben.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungszeit
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit beantragen. Erst nach Erteilung der Erlaubnis sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.
Anträge, Downloads und Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Olga Belke | +49 6441 99-3211 | olga.belkewetzlarde |
Frau Alexandra Resch | +49 6441 99-3216 | alexandra.reschwetzlarde |