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Pfandleihgewerbe: Erlaubnis 

Überblick

Beschreibung

Der/Die Pfandleiher/in gewährt ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebs.

Der/Die  Pfandvermittler/in vermittelt Pfandgeschäfte, indem er/sie auf ihm/ihr übergebene Pfänder einen Vorschuss gewährt und die Pfänder in seinem/ihrem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet.

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist.

Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Unterlagen

  • Nachweis finanzieller Sicherheiten:
  • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes:
  • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet:
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 34 Gewerbeordnung (Pfandleihe):
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde:
  • Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes:
  • Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes:

Gebühren

Es werden Gebühren in Höhe von 330,00 Euro - 1.530,00 Euro erhoben.

Bearbeitungsdauer

Sechs bis acht Wochen

Bearbeitungszeit

Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit beantragen. Erst nach Erteilung der Erlaubnis sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.

Anträge, Downloads und Links