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Sträucher, Äste, Bäume oder sonstigen Pflanzen zugewachsene Straßenschilder oder Gehwege können nicht unerhebliche Gefährdungen darstellen.
Überhängender Bewuchs
© Stadt Wetzlar

So können durch zugewachsene Straßenschilder bestehende Verkehrsregeln nicht richtig oder im schlimmsten Falle überhaupt nicht wahrgenommen werden. Auch wenn Sträucher, Äste oder sonstige Pflanzen auf einen öffentlichen Gehweg ragen, ist die Nutzung dieser Verkehrsfläche beeinträchtigt. Aufgrund der dann nicht mehr vorhandenen ausreichenden Gehwegbreite oder -höhe, müssen Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit einem Rollstuhl/Rollator oder Eltern mit Kinderwagen im schlimmsten Fall auf die Straße ausweichen, was zu gefährlichen Situationen führen kann.

In beiden Fällen ist es Aufgabe des >>Teams Verkehrssicherheit des Ordnungsamtes der Stadt Wetzlar dafür zu sorgen, dass der Überwuchs seitens der Grundstückseigentümer unverzüglich zurückgeschnitten wird, damit die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen wieder gegeben ist.

Was mache ich, wenn mir eine solche Beeinträchtigung auffällt?

In solchen Fällen können Sie sich gerne direkt an das >>Team Verkehrssicherheit wenden. Diese erreichen Sie am besten per Mail an verkehrssicherheitwetzlarde.

Bitte geben Sie in der E-Mail möglichst an:

  • wo und wann Sie den Bewuchs festgestellt haben
  • ob Sie bereits mit dem Verursacher/Grundstückseigentümer gesprochen haben
  • sowie ihren Namen und ihre Telefonnummer, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können.

Hängen Sie der E-Mail gerne ein Foto an, welches den Bewuchs belegen kann. Somit ist es uns möglich, den Fall zu bearbeiten und den Eigentümer des betreffenden Grundstücks zum Rückschnitt aufzufordern.