Nachbarrecht
In Hessen ist das das Rechtsverhältnis zwischen Grundstücksnachbarn zivilrechtlich geregelt.
Detaillierte Ausführungen dazu finden Sie auf der Seite des hessischen Justizministeriums unter >>Nachbarrecht.
Unter dieses Nachbarrecht fällt auch das Thema der Lärmbelästigungen. Auf Grundlage der >>§§ 906 und >>1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches haben Sie Unterlassungsansprüche gegenüber ihren Nachbarn. Um diese durchzusetzen, empfehlen wir Ihnen ein Gespräch mit einer neutralen >>Schiedsperson, wenn Sie sich nicht selbst mit ihren Nachbarn einigen können. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, steht Ihnen der Klageweg offen; aber diese braucht es hoffentlich nicht.