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Per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar (StVV) vom 13.02.2019 wurde die Straßenbeitragssatzung der Stadt Wetzlar (StrBS) rückwirkend zum 07.06.2018 aufgehoben.

Als Folge der Aufhebung der StrBS hat die Stadt Wetzlar rund 820 Heranziehungsbescheide zu Straßenbeiträgen aufgehoben und die entsprechenden Beträge erstattet. Dabei handelte es sich zum einen um Heranziehungsbescheide zu Vorausleistungen auf Straßenbeiträge, denen keine endgültige Abrechnung folgte und zum anderen um Heranziehungsbescheide auf (vollumfängliche) Straßenbeiträge, die ab dem 07.06.2018 erlassen wurden.

Seit der Beschlussfassung durch die StVV vom 13.02.2019 wurden keine weiteren Heranziehungsbescheide auf Straßenbeiträge mehr erlassen. Auch zukünftig wird es nicht mehr zum Erlass entsprechender Bescheide kommen.