Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Film- und Drehgenehmigungen (Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen)
Überblick
Beschreibung
Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Film- und Fernsehaufnahmen bedarf es einer Erlaubnis.
Sind für Filmaufnahmen Straßensperrungen, Haltverbote oder andere den Verkehr beeinträchtigende Maßnahmen erforderlich, bedarf es einer straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Sofern für Film- und Dreharbeiten keine straßenverkehrsrechtliche Anordnung erforderlich ist, bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Bundesfernstraßengesetz bzw. nach dem Hessischen Straßengesetz.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Gebühren
Es fallen Auslagen und Gebühren für die Straßensperrungen bzw. für die Sondernutzung an.
Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Behörde.
Bearbeitungszeit
Der Antrag sollte frühzeitig – möglichst 4 Wochen – vor dem gewünschten Termin gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG): Sondernutzungen
- § 8a FStrG: Straßenanlieger
- § 16 Hessisches Straßengesetz (HStrG): Sondernutzung
- § 17 HStrG: Sondernutzung in Ortsdurchfahrten
- § 17a HStrG: Unerlaubte Benutzung einer Straße
- § 18 HStrG: Gebühren für Sondernutzungen
- Verordnung über Sondernutzungsgebühren
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Herr Erbe | +49 6441 99-3221 | verkehrssicherheitwetzlarde |
Frau Henrich | +49 6441 99-3229 | verkehrssicherheitwetzlarde |
Herr Wassmuth | +49 6441 99-3228 | verkehrssicherheitwetzlarde |