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Falls Sie sich in irgendeiner Weise durch Lärm belästigt fühlen sollten, bekommen Sie im Folgenden zunächst einen Überblick über die verschiedenen Lärmarten und die im Regierungsbezirk Gießen jeweils zuständigen Behörden:
Lärmbelästigung
© Bild von YuliiaKa auf Freepik
  • Nachbarschaftslärm: >> Initial sollten Sie mit den Nachbarn sprechen. Sollte dies nicht funktionieren, können Sie eine neutrale Schiedsperson kontaktieren. Bringt auch das Gespräch mit der neutralen Schiedsperson keine Besserung mit sich, können Sie privatrechtlich auf Grundlage des § 906 und § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches Unterlassungsansprüche gegenüber ihren Nachbarn, welcher den Lärm verursacht, geltend machen. Hierzu sollten Sie sich von einem Rechtsbeistand beraten lassen.
  • Gaststättenlärm (durch den Betrieb), Baustellen- und Baulärm, Feuerungsanlagen, stationären Geräten (Wärmepumpe, Klimageräte), Tierhaltung, Motorsportanlagen, Schützensportanlagen, Musik- und Theaterveranstaltungen, öffentliche Fernsehveranstaltungen im Freien (Public Viewing): >>Lahn-Dill-Kreis

Bei akuten Lärmbelästigungen können Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Sollte diese, zum Beispiel Abends oder am Wochenende, nicht im Dienst sein, können Sie sich auch an die Polizei wenden. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 06441-918-0. Bitte wählen Sie nicht die Notrufnummer, da diese für Notrufe freigehalten bleiben sollte. Die Polizei kann bei akuten Lärmbelästigungen einschreiten, insofern keine anderen priorisierten Einsatzaufträge bestehen.