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Schaustellung von Personen, Erlaubnis 

Überblick

Beschreibung

Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Unterlagen

Für WETZLAR gilt:

  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Schaustellung von Personen, Erlaubnis
  • Lageplan (formlos)

Gebühren

Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.

Rechtsgrundlagen

§ 33 a GewO

§ 33 a GewO

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name Telefon E‑Mail
 Frau Olga Belke  +49 6441 99-3211  olga.belkewetzlarde
 Frau Alexandra Resch  +49 6441 99-3216  alexandra.reschwetzlarde