Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Überblick
Beschreibung
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.
Details
Unterlagen
Für WETZLAR gilt:
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Schaustellung von Personen, Erlaubnis
- Lageplan (formlos)
Gebühren
Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.
Rechtsgrundlagen
§ 33 a GewO
§ 33 a GewO
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Olga Belke | +49 6441 99-3211 | olga.belkewetzlarde |
Frau Alexandra Resch | +49 6441 99-3216 | alexandra.reschwetzlarde |