Bauleitplanung der Stadt Wetzlar
- Bebauungsplan Garbenheim Nr. 09 "Am Spies", 1. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 402 „Bahnhofstraße“, 6. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 12 „Oculus Campus“, Stadtteil Münchholzhausen
- 80. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Oculus Campus“
- Bebauungsplan Nr. 16 "Südlich Wetzlarer Straße und Waldgirmeser Straße", Wetzlar, Stadtteil Naunheim
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Bebauungsplan Garbenheim Nr. 09 "Am Spies", 1. Änderung
| Verfahren: | Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
| Zeitraum: | Montag, 13. Oktober, bis einschließlich Freitag, 14. November 2025 |
| Ort der Auslegung: |
Foyer des Neuen Rathauses Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist eine Einsichtnahme während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6109 möglich. |
| Stellungnahmen: |
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen. Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar. |
| Ansprechpartner: | Andrea Wieneck |
| Unterlagen |
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Bebauungsplan Nr. 402 „Bahnhofstraße“, 6. Änderung
| Verfahren: | Öffentliche Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alternative und § 3 Abs. 2 BauGB |
| Zeitraum: | Montag, 04. August 2025 bis einschließlich Freitag, 05. September 2025 |
| Ort der Auslegung: |
Foyer des Neuen Rathauses Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist eine Einsichtnahme während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6105 möglich. |
| Stellungnahmen: |
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen. Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar. |
| Ansprechpartner: | Grischa Wunderlich |
| Unterlagen |
| Verfahren: | Öffentliche Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alternative und § 3 Abs. 2 BauGB |
| Zeitraum: | Montag, 04. August 2025 bis einschließlich Freitag, 05. September 2025 |
| Ort der Auslegung: |
Foyer des Neuen Rathauses Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist eine Einsichtnahme während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6105 möglich. |
| Stellungnahmen: |
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen. Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar. |
| Ansprechpartner: | Grischa Wunderlich |
| Unterlagen |
Bebauungsplan Nr. 12 „Oculus Campus“, Stadtteil Münchholzhausen
| Verfahren: | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
| Zeitraum: | Montag, 21. Juli 2025, bis einschließlich Freitag, 22. August 2025 |
| Ort der Auslegung: |
Foyer des Neuen Rathauses Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6105 möglich. |
| Stellungnahmen: |
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen. Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar. |
| Ansprechpartner: | Grischa Wunderlich |
| Unterlagen |
80. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Oculus Campus“
| Verfahren: | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
| Zeitraum: | Montag, 21. Juli 2025, bis einschließlich Freitag, 22. August 2025 |
| Ort der Auslegung: |
Foyer des Neuen Rathauses Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6105 möglich. |
| Stellungnahmen: |
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen. Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar. |
| Ansprechpartner: | Grischa Wunderlich |
| Unterlagen |
Bebauungsplan Nr. 16 "Südlich Wetzlarer Straße und Waldgirmeser Straße", Wetzlar, Stadtteil Naunheim
| Verfahren: | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
| Zeitraum: | Montag, 21. Juli 2025, bis einschließlich Freitag, 29. August 2025 |
| Ort der Auslegung: |
Foyer des Neuen Rathauses Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6103 möglich. |
| Stellungnahmen: |
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen. Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar. |
| Ansprechpartner: | Christian Schmidt |
| Unterlagen |


