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Aktuelle Bauleitplanverfahren

Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange


Bebauungsplan Garbenheim Nr. 09 "Am Spies", 1. Änderung

Übersichtsplan, Bebauungsplan Garbenheim Nr. 09 "Am Spies", 1. Änderung
© Amt für Stadtentwicklung
Verfahren: Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Zeitraum: Montag, 13. Oktober, bis einschließlich Freitag, 14. November 2025
Ort der Auslegung:

Foyer des Neuen Rathauses
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist eine Einsichtnahme während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6109 möglich.

Stellungnahmen:

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen.

Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar.

Ansprechpartner: Andrea Wieneck
Unterlagen

Bebauungsplan Nr. 402 „Bahnhofstraße“, 6. Änderung

Verfahren: Öffentliche Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alternative und § 3 Abs. 2 BauGB
Zeitraum: Montag, 04. August 2025 bis einschließlich Freitag, 05. September 2025
Ort der Auslegung:

Foyer des Neuen Rathauses
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist eine Einsichtnahme während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6105 möglich.

Stellungnahmen:

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen.

Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar.

Ansprechpartner: Grischa Wunderlich
Unterlagen
Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 402 „Bahnhofstraße“, 6. Änderung
© Amt für Stadtentwicklung
Verfahren: Öffentliche Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alternative und § 3 Abs. 2 BauGB
Zeitraum: Montag, 04. August 2025 bis einschließlich Freitag, 05. September 2025
Ort der Auslegung:

Foyer des Neuen Rathauses
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist eine Einsichtnahme während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6105 möglich.

Stellungnahmen:

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen.

Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar.

Ansprechpartner: Grischa Wunderlich
Unterlagen

Bebauungsplan Nr. 12 „Oculus Campus“, Stadtteil Münchholzhausen

Bebauungsplan Nr. 12 Oculus Campus Übersichtsplan
© Amt für Stadtentwicklung

Verfahren: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Zeitraum: Montag, 21. Juli 2025, bis einschließlich Freitag, 22. August 2025
Ort der Auslegung:

Foyer des Neuen Rathauses
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6105 möglich.

Stellungnahmen:

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen.

Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar.

Ansprechpartner: Grischa Wunderlich
Unterlagen

80. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Oculus Campus“

Verfahren: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Zeitraum: Montag, 21. Juli 2025, bis einschließlich Freitag, 22. August 2025
Ort der Auslegung:

Foyer des Neuen Rathauses
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6105 möglich.

Stellungnahmen:

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen.

Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar.

Ansprechpartner: Grischa Wunderlich
Unterlagen

Bebauungsplan Nr. 16 "Südlich Wetzlarer Straße und Waldgirmeser Straße", Wetzlar, Stadtteil Naunheim

Bebauungsplan Nr. 16 Südlich Wetzlarer&Waldgirmeser Str, Wetzlar-Naunheim
© Amt für Stadtentwicklung
Verfahren: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Zeitraum: Montag, 21. Juli 2025, bis einschließlich Freitag, 29. August 2025
Ort der Auslegung:

Foyer des Neuen Rathauses
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6103 möglich.

Stellungnahmen:

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen.

Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar.

Ansprechpartner: Christian Schmidt
Unterlagen