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Vergnügungsstättenkonzept

Das Thema Vergnügungsstätten ist ein viel diskutiertes Thema in deutschen Kommunen. Die Novellierung der SpielV im Jahr 2006 löste starke Ansiedlungsbestrebungen der Spielhallenbranche aus. Die SpielV wurde 2006 zugunsten von erweiterten Aufstellungsmöglichkeiten für Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeiten novelliert, was einen Grund für den Expansionsschwung darstellt.

In den Kommunen, so auch in Wetzlar, gibt es mittlerweile zu den Bauanfragen für Spielhallen in innerstädtischen Lagen auch zunehmend Anfragen für größere Flächen in Gewerbegebieten.

Zuletzt ist die Zahl der Anfragen für die Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros in Wetzlar stark angestiegen. Die meisten Anfragen für die Ansiedlung von Spielhallen richteten sich an exponierte Standorte in Gewerbegebieten sowie an innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen der Stadt Wetzlar, wie z.B. der Hermannsteiner Straße.

Um die Ansiedlungswünsche für Vergnügungsstätten in Wetzlar zukünftig rechtssicher und in städtebaulich verträgliche Standorte lenken zu können, hat die Stadt Wetzlar Stadt + Handel beauftragt, eine gesamtstädtische Konzeption zur Steuerung von Vergnügungsstätten zu erarbeiten. Neben Vergnügungsstätten werden innerhalb der vorliegenden Konzeptionen auch Bordelle berücksichtigt.

Ziel des Vergnügungsstättenkonzepts ist es, eine gesamtstädtische Leitlinie für eine städtebaulich verträgliche Ansiedlung von Vergnügungsstätten zu verfassen, eine einheitliche Bewertungsstruktur für Vergnügungsstättenansiedlungen zu gewährleisten und Transparenz für alle Akteure zu schaffen.

Das Vergnügungsstättenkonzept soll die Stadt Wetzlar in die Lage versetzen, perspektivische Ansiedlungswünsche von Vergnügungsstätten so zu lenken, dass mögliche Störpotenziale, die von ihnen ausgehen können, und Konflikte mit anderen Nutzungen zukünftig vermieden werden. Die zukünftigen planerischen Entscheidungen auf Grundlage des gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzepts zu treffen, wird die Rechtssicherheit für Zulässigkeits- oder Ablehnungsentscheidungen erhöhen und es der Stadt Wetzlar ermöglichen eine kohärente und nachvollziehbare Begründung für die örtliche Bauleitplanung aufzubauen.

Das vorliegende Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Wetzlar ist in enger Abstimmung zwischen der Verwaltung sowie Stadt + Handel und Plan und Praxis erarbeitet worden. 

Das Vergnügungsstättenkonzept ist als übergeordnetes städtebauliches Konzept entwickelt worden und stellt einen Abwägungsbelang für die kommunale Bauleitplanung dar. Das Konzept wurde am 19.05.2016 durch die Stadtverordnetenversammlung Wetzlar nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Es stellt die strategische und konzeptionelle Grundlage für den Umgang mit Vergnügungsstätten im gesamten Gemeindegebiet der Stadt Wetzlar dar.

Es nimmt daher eine Leitbildfunktion für den Umgang mit Ansiedlungswünschen von Vergnügungsstätten ein und kann im Hinblick auf Einzelfallentscheidungen die Komplexität der Genehmigungsverfahren reduzieren. Für die Kommunikation zwischen Verwaltung, Politik und Investoren kann es als Diskussionsgrundlage dienen und bereits im Vorfeld von Bauvoranfragen oder Bauanträgen steuernd wirken.