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Einzelhandels und Zentrenkonzept

Der Einzelhandel unterliegt seit Jahren einer deutlichen Dynamik mit erheblichen Auswirkungen auf städtische Strukturen und Funktionen, dieser Prozess wird aktuell durch den Online-Handel weiter forciert. Den betriebswirtschaftlich bedingten Entwicklungen des stationären Einzelhandels stehen raumordnerische und städtebauliche Zielvorstellungen auf Basis gesetzlicher Grundlagen verschiedener räumlicher Ebenen aufgrund politischer Beschlüsse gegenüber, die mit den Vorstellungen der Einzelhandelsanbieter sowie von Investoren in Einklang zu bringen sind.

Für die Stadt Wetzlar bestand angesichts der hohen Dynamik im Einzelhandel, welche sich insbesondere durch veränderte Betreiber- und Standortanforderungen, den demografischen Wandel und die dynamischen Entwicklungen im Bereich des Online-Handels ausdrücken, die Notwendigkeit ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu erarbeiten. Dieses wurde am 23. Mai 2019 von der Stadtverordnetenversammlung als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll eine aktive Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Wetzlar ermöglichen. Dies impliziert eine konsequente und abgewogene bauleitplanerische Steuerung des Einzelhandels.