Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Verpflichtungserklärung
Überblick
Beschreibung
Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Erdbeben vom 06.02.23 in der Türkei und Syrien finden Sie „hier“
Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange Sie sich in Deutschland aufhalten.
Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.
Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.
Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.
Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.
Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber dem Stadtbüro oder der Auslandsvertretung ab.
Die Verpflichtungserklärung können Sie online ausfüllen, den Link finden Sie auf dieser Seite unter Anträge, Downloads und Links.
Details
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (für Online-Abgabe)
- eIDKarte (für Online-Abgabe)
- Aufenthaltstitel
- Elektronischer Aufenthaltstitel (für Online-Abgabe)
- Bei Vertretung: Vollmacht
- Nachweise zur eigenen wirtschaftlichen Lage und der Zahlungsfähigkeit
- bei angestellten Personen: zum Beispiel Kontoauszüge, Gehaltsnachweise oder Gehaltsbescheinigungen, Einkommensnachweise, Rentennachweis
- bei Selbständigen: zum Beispiel Bescheinigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters über das Nettoeinkommen oder Gewerberegisterauszug beziehungsweise Ausdruck aus dem Handelsregister
Gebühren
Prüfung und Ausstellung einer Verpflichtungserklärung: 29€.
- Verwaltungsgebühr: 29,00 EUR
Zahlungsweise: SEPA-Überweisung Gegebenenfalls zusätzlich: Visa Electron in Europa Online-Zahlungsdienste des ePayments
- Gebühr: 8,45 EUR. Im Fall einer Postzustellung der Urkunde fallen zusätzliche Kosten (Einschreiben Eigenhändig Rückschein) an.
- Gebühr: 29,00 EUR. Zahlungsweise: SEPA-Überweisung Gegebenenfalls zusätzlich: Visa Electron in Europa
Die Gebühr für die Verpflichtungserklärung beträgt 29,00 Euro in bar oder per EC-Zahlung.
Bearbeitungszeit
- Geltungsdauer 5 Jahre
Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als sechs Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können.
- Geltungsdauer: Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als sechs Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Bei einem schriftlichem Antrag und bei der bloßen Vorbereitung im Online-Dienst ist ein persönliches Erscheinen in der Behörde erforderlich.
Die Verpflichtungserklärung kann nicht widerrufen werden.
Anträge, Downloads und Links
Online-Dienste
Den Antrag auf Verpflichtungserklärung können Sie auch direkt online stellen:
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Name | Telefon | E‑Mail |
|---|---|---|
| Ausländerbüro | +49 6441 115 | auslaenderbuerowetzlarde |


