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Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) 

Überblick

Beschreibung

Sie können als Elternteil eines minderjährigen Ausländers eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie aus einem Staat außerhalb der EU oder des EWR kommen und Ihr Kind die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU und des EWR besitzt. 

Zudem sollten Sie in Deutschland eine familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Kind herstellen oder fortführen wollen (eine familiäre Lebensgemeinschaft liegt in der Regel vor, wenn Sie mit dem Kind in einer gemeinsamen Wohnung leben).

Des Weiteren sollte das in Deutschland lebende Kind

  • eine Aufenthaltserlaubnis als Resettlement-Flüchtling, anerkannter Asylberechtigter oder Flüchtling oder
  • eine Niederlassungserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen  Gründen

besitzen und Ihre Anwesenheit in Deutschland erforderlich sein, weil sich kein weiterer personensorgeberechtigter Elternteil in Deutschland aufhält.

Die Aufenthaltserlaubnis zum Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Kind ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels des minderjährigen Kindes in Deutschland - erteilt. Ist der Aufenthaltstitel Ihres in Deutschland lebenden minderjährigen Kindes weniger als ein Jahr gültig, wird Ihre Aufenthaltserlaubnis auch für diese kürzere Dauer erteilt.

  Unter Umständen kann Sie die Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt. 

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Gebühren

Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Hinweise:

  • Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
  • Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.

Bearbeitungszeit

  • Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder aktuellen Aufenthaltserlaubnis oder – wenn Sie sich in Deutschland rechtmäßig ohne Visum aufhalten – innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise beantragt werden.
  • Klagefrist: 1 Monat

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name Telefon E‑Mail
  Ausländerbüro  +49 6441 115  auslaenderbuerowetzlarde