Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Beglaubigungen
Kurzbeschreibung
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Beschreibung
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
Für WETZLAR gilt:
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
Das Stadtbüro und die Stadtteilbüros können Ihnen beglaubigen, dass eine Fotokopie mit dem Original übereinstimmt. Personenstandsurkunden (z. B. Heirats-, Geburtsurkunde), die beschaffbar sind, sowie Urkunden in Grundstücks- und Erbschaftsangelegenheiten dürfen vom Stadtbüro und den Stadtteilbüros nicht beglaubigt werden.
Die Beglaubigung Ihrer Unterschrift ist dann möglich, wenn die Unterschriftsbeglaubigung nicht ausdrücklich durch einen Notar verlangt wird.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Unterlagen
Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Gebühren
Für WETZLAR gilt:
Pro Original bis zu 10 Seiten wird eine Gebühr in Höhe von 6 Euro erhoben, wenn es sich um eine Kundenkopie handelt.
Die Beglaubigung einer vom Stadtbüro/Stadtteilbüro vom Original erstellten Kopie kostet 3 Euro zuzüglich Kopierkosten in Höhe von 0,20 Cent; bis DIN A 3 pro Seite.
Die Beglaubigung einer Unterschrift kostet 6 Euro.
Zahlungsart
Für WETZLAR gilt:
Die Gebühren können bar oder mit EC-Karte entrichtet werden.
Rechtsgrundlagen
- § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
- § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Stadtbüro | +49 6441 99-115 | stadtbuerowetzlarde |