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Beglaubigungen 

Kurzbeschreibung

Sie benötigen für dieses Anliegen einen Termin. Diesen können Sie online vereinbaren! Den Link finden Sie unten unter "Anträge, Downloads und Links".

Überblick

Beschreibung

Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.

Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.

Für WETZLAR gilt: 

Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.

Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.

Das Stadtbüro und die Stadtteilbüros können Ihnen beglaubigen, dass eine Fotokopie mit dem Original übereinstimmt. Personenstandsurkunden (z. B. Heirats-, Geburtsurkunde), die beschaffbar sind, sowie Urkunden in Grundstücks- und Erbschaftsangelegenheiten dürfen vom Stadtbüro und den Stadtteilbüros nicht beglaubigt werden.

Die Beglaubigung Ihrer Unterschrift ist dann möglich, wenn die Unterschriftsbeglaubigung nicht ausdrücklich durch einen Notar verlangt wird.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Gebühren

Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

Für WETZLAR gilt: 

Pro Original bis zu 10 Seiten wird eine Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben, wenn es sich um eine Kundenkopie handelt. Für jede zusätzliche Seite fallen weitere 1 Euro Gebühr an.

Die Beglaubigung einer vom Stadtbüro/Stadtteilbüro vom Original erstellten Kopie kostet 5 Euro zuzüglich Kopierkosten in Höhe von 0,20 Cent; bis DIN A 3 pro Seite.

Die Beglaubigung einer Unterschrift kostet 10 Euro.

Zahlungsart

Für WETZLAR gilt: 
Die Gebühren können bar oder mit EC-Karte entrichtet werden.

Rechtsgrundlagen

  • § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
  • § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
  • § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
  • § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen

Anträge, Downloads und Links

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name Telefon E‑Mail
  Stadtbüro  +49 6441 115  stadtbuerowetzlarde