Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Beglaubigungen
Kurzbeschreibung
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Beschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
Für WETZLAR gilt:
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
Das Stadtbüro und die Stadtteilbüros können Ihnen beglaubigen, dass eine Fotokopie mit dem Original übereinstimmt. Personenstandsurkunden (z. B. Heirats-, Geburtsurkunde), die beschaffbar sind, sowie Urkunden in Grundstücks- und Erbschaftsangelegenheiten dürfen vom Stadtbüro und den Stadtteilbüros nicht beglaubigt werden.
Die Beglaubigung Ihrer Unterschrift ist dann möglich, wenn die Unterschriftsbeglaubigung nicht ausdrücklich durch einen Notar verlangt wird.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Gebühren
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.
Für WETZLAR gilt:
Pro Original bis zu 10 Seiten wird eine Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben, wenn es sich um eine Kundenkopie handelt. Für jede zusätzliche Seite fallen weitere 1 Euro Gebühr an.
Die Beglaubigung einer vom Stadtbüro/Stadtteilbüro vom Original erstellten Kopie kostet 5 Euro zuzüglich Kopierkosten in Höhe von 0,20 Cent; bis DIN A 3 pro Seite.
Die Beglaubigung einer Unterschrift kostet 10 Euro.
Zahlungsart
Für WETZLAR gilt:
Die Gebühren können bar oder mit EC-Karte entrichtet werden.
Rechtsgrundlagen
- § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
- § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
- § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
- § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Stadtbüro | +49 6441 115 | stadtbuerowetzlarde |