Sondermüll

Sonderabfälle gehören auf keinen Fall in die Mülltonne oder ins Abwasser, sondern in die Schadstoffsammlung. Wand- und Dispersionsfarben auf Wasserbasis enthalten keine Gefahrstoffe und werden daher bei der Haushaltssondermüllsammlung nicht angenommen! Entsorgung (nur ausgehärtet!) über Restmüll.
Ab sofort können beim Schadstoffmobil auch Elektrokleingeräte bis zur Größe eines Toasters abgegeben werden!
Was gehört zum Sondermüll?
- Abflussreiniger
- Akkus/Batterien
- Autolacke
- Backofenreiniger
- Desinfektionsmittel
- Energiesparlampen
- Entkalker
- Feuerlöscher
- Fleckenentferner
- Frostschutz
- Grillanzünder
- Holzschutzmittel
- Leuchtstoffröhren
- Medikamente
- Nagellackentferner
- Ölfilter
- Pflanzenschutzmittel
- Rostschutzmittel
- Schädlingsbekämpfungsmittel
- Schimmelentferner
- Spiritus
- Terpentin
- Thermometer
- Unkrautvernichter
- Verdünnung
- Waschbenzin
Wichtig!
Was ist zu beachten?
Für Privathaushalte ist die Annahme der Sonderabfälle kostenlos; Kleingewerbebetriebe zahlen einen Kostenbeitrag von 5,50 €/kg. Es kann nur von denjenigen Kleingewerbebetrieben im Rahmen dieser Aktion Sonderabfall angenommen werden, deren jährlicher Anteil von Sonderabfällen nicht mehr als 500 kg beträgt.

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen werden kostenfrei bei der Schadstoffsammlung und beim Recycling-Zentrum der GWAB, Westendstraße 15 in Wetzlar, angenommen!
Auch in Bau- und Supermärkten sind z. T. Sammelboxen für Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen aufgestellt.

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Nach der Batterieverordnung ist der Handel verpflichtet, alle Altbatterien unabhängig von Marke, Schadstoffgehalt und Herkunft unentgeltlich zurückzunehmen. Auch die Endverbraucher trifft eine Rückgabepflicht – die Entsorgung über den Hausmüll ist gesetzlich untersagt und kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.