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Schadstoffmobil
© Panse Wetzlar Entsorgung GmbH

Sonderabfälle gehören auf keinen Fall in die Mülltonne oder ins Abwasser, sondern in die Schadstoffsammlung. Wand- und Dispersionsfarben auf Wasserbasis enthalten keine Gefahrstoffe und werden daher bei der Haushaltssondermüllsammlung nicht angenommen! Entsorgung (nur ausgehärtet!) über Restmüll.

Ab sofort können beim Schadstoffmobil auch Elektrokleingeräte bis zur Größe eines Toasters abgegeben werden!


Was gehört zum Sondermüll?

  • Abflussreiniger
  • Akkus/Batterien
  • Autolacke
  • Backofenreiniger
  • Desinfektionsmittel
  • Energiesparlampen
  • Entkalker
  • Feuerlöscher
  • Fleckenentferner
  • Frostschutz
  • Grillanzünder
  • Holzschutzmittel
  • Leuchtstoffröhren
  • Medikamente
  • Nagellackentferner
  • Ölfilter
  • Pflanzenschutzmittel
  • Rostschutzmittel
  • Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Schimmelentferner
  • Spiritus
  • Terpentin
  • Thermometer
  • Unkrautvernichter
  • Verdünnung
  • Waschbenzin

Wichtig!

Mischen Sie nicht die einzelnen Problemstoffe miteinander, sondern geben Sie diese nach Möglichkeit in der Originalverpackung zur Schadstoffsammlung. Nur so können die einzelnen Reststoffe identifiziert und umweltschonend entsorgt werden.

Was ist zu beachten?

Die Abgabe der Sonderabfälle (außer Batterien und Arzneimitteln) kann nur in verschlossenen Gebinden von max. 30 Litern Inhalt erfolgen; es gilt eine Mengenbeschränkung von max. 100 kg je Anlieferer. Bitte die Sonderabfälle direkt am Sammelfahrzeug abgeben und nicht am Straßenrand abstellen!

Für Privathaushalte ist die Annahme der Sonderabfälle kostenlos; Kleingewerbebetriebe zahlen einen Kostenbeitrag von 5,50 €/kg. Es kann nur von denjenigen Kleingewerbebetrieben im Rahmen dieser Aktion Sonderabfall angenommen werden, deren jährlicher Anteil von Sonderabfällen nicht mehr als 500 kg beträgt.
Energiesparlampe
© Fotolia

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen werden kostenfrei bei der Schadstoffsammlung und beim Recycling-Zentrum der GWAB, Westendstraße 15 in Wetzlar, angenommen!

Auch in Bau- und Supermärkten sind z. T. Sammelboxen für Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen aufgestellt.


Batterien
© Fotolia

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Nach der Batterieverordnung ist der Handel verpflichtet, alle Altbatterien unabhängig von Marke, Schadstoffgehalt und Herkunft unentgeltlich zurückzunehmen. Auch die Endverbraucher trifft eine Rückgabepflicht – die Entsorgung über den Hausmüll ist gesetzlich untersagt und kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.


Für Autobatterien muss der Handel ein Pfand erheben, welches bei der Rückgabe einer gebrauchten Starterbatterie erstattet wird. Die Pfanderstattung kann mit der Ausgabe von Pfandmarken verbunden werden. Neben den Rückgabemöglichkeiten beim Handel bleiben in Wetzlar für alle Batterien die Annahmestellen der Sondermüllsammlung bestehen.
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