Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Untersuchungsberechtigungsschein
Überblick
Beschreibung
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit oder Berufsausbildung beginnen möchten, müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).
Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.
Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.
Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Gebühren
Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Hessen ist.
Bearbeitungszeit
Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.
Die Untersuchung darf nicht länger als 14 Monate zurückliegen.
Hinweise
Die Arztwahl ist frei.
Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Hessen ist.
Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:
- Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
- Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
- Erhebungsbogen
Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Anträge, Downloads und Links
Online-Dienste
Den Antrag auf einen Untersuchungsberechtigungsschein nach §§ 32 ff. des Jugendarbeitsschutzgesetztes (JArbSchG) für eine medizinische Erst- oder Nachuntersuchung zur Arbeitstauglichkeit können Sie direkt online stellen.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Stadtbüro | +49 6441 115 | stadtbuerowetzlarde |