Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Melderegisterauskunft
Überblick
Beschreibung
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamen), Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Gebühren
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
Für WETZLAR gilt:
Es werden ab 28. Januar 2022 Gebühren in Höhe von 10 Euro erhoben, bei Archivauskünften berechnet sich diese nach dem anfallenden Arbeitsaufwand.
Bei schriftlichen Anfragen überweisen Sie die Gebühr im Voraus auf unser Konto bei der Sparkasse Wetzlar.
IBAN-DE 36515500350011005006
BIC HELADEF1WET, mit dem Hinweis auf Melderegisterauskunft und gesuchte Person.
Anträge, Downloads und Links
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Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Stadtbüro | +49 6441 115 | stadtbuerowetzlarde |