Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Fischereischein
Kurzbeschreibung
Sie benötigen für dieses Anliegen einen Termin. Diesen können Sie online vereinbaren! Den Link finden Sie unten unter "Anträge, Downloads und Links".Überblick
Beschreibung
Sie können im Stadtbüro und in den Stadtteilbüros einen Fischereischein beantragen oder verlängern lassen. Den Fischereischein benötigen Sie zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern. Persönliches Erscheinen ist erforderlich.Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung
oder
Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer
oder
Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer
oder
Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde
oder
Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
oder
Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann
oder
bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)
- Passbild
Für WETZLAR gilt:
Bei der Erstausstellung des Fischereischeines ist die Beantragung eines Führungszeugnisses erforderlich, wenn die Fischereiprüfung länger als zwei Jahre zurückliegt.
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung
oder Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer
oder Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer
oder Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde
oder Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
oder Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann
oder bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)
- Passbild
Gebühren
Verwaltungsgebühr in EUR |
Fischereiabgabe in EUR |
|
Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein |
10 |
7,50 |
Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein |
18 |
27,00 |
Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein |
36 |
50,00 |
Jugendfischereischein |
4 |
3,50 |
Jugendfischereischein |
6 |
17,00 |
Ausländerfischereischein |
5 |
7,50 |
Für WETZLAR gilt:
Fischerei-/Sonderfischereischein für 1 Jahr |
17,50 Euro |
Fischerei-/Sonderfischereischein für 5 Jahre |
45,00 Euro |
Fischerei-/Sonderfischereischein für 10 Jahre |
86,00 Euro |
Jugendfischereischein für 1 Jahr |
7,50 Euro |
Jugendfischereischein für 5 Jahre |
23,00 Euro |
Führungszeugnis |
13,00 Euro |
Die Gebühren können bar oder mit EC-Karte entrichtet werden.
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Stadtbüro | +49 6441 99-115 | stadtbuerowetzlarde |