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Kfz: Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern
Kurzbeschreibung
Sie benötigen für dieses Anliegen einen Termin. Diesen können Sie online vereinbaren! Den Link finden Sie unten unter "Anträge, Downloads und Links".Überblick
Beschreibung
Änderungen der Halterangaben (persönliche Änderungen), wie z. B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung und Adressänderungen, müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
Zur Meldung ist der Fahrzeughalter verpflichtet. Soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist auch dieser verpflichtet.
Die Änderungen werden sowohl in die Zulassungsbescheinigung –Teil I (Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung –Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen.
Ändert sich nur die Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt werden. In diesen Fällen wird entweder eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt oder es wird auf der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil I ein entsprechender Aufkleber angebracht. Es erfolgt keine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und der Kredit- oder Leasinggeber die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zur Sicherung einbehalten hat, wenden Sie sich an diesen, damit er das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung vorlegt.
Für WETZLAR gilt:
Bei einem Umzug innerhalb der Stadt Wetzlar können Sie im Stadtbüro und in den Stadtteilbüros Ihre/n Zulassungsbescheinigung Teil I/Kfz-Schein umschreiben lassen. Dabei ist zu beachten, dass der TÜV noch nicht abgelaufen ist.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Unterlagen
Für WETZLAR gilt:
- Kfz-Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis
- Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Für WETZLAR gilt:
- Änderung Kfz-Schein / Zulassungsbescheinigung Teil I 10,80 Euro
- Neuausstellung Zulassungsbescheinigung Teil I 11,70 Euro
Zahlungsart
Die Gebühren können bar oder mit EC-Karte entrichtet werden.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen Namen oder Ihre neue Anschrift geändert werden können, muss die Ummeldung bei der für Sie zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) erfolgen.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.
Für WETZLAR gilt:
Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen Namen oder Ihre neue Anschrift geändert werden können, muss die Ummeldung bei der für Sie zuständigen Meldebehörde erfolgen.
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Stadtbüro | +49 6441 115 | stadtbuerowetzlarde |