Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Bankverbindungen und Informationen zum Zahlungsverkehr
Überblick
Beschreibung
Bei verschiedenen Ämtern und Einrichtungen der Stadt Wetzlar ist es erforderlich, dass Sie die Gebühren und Entgelte für Dienstleistungen sofort in bar bezahlen. Für alle anderen Forderungen erhalten Sie vom jeweiligen Fachamt einen Steuer- oder Gebührenbescheid bzw. eine Rechnung. Darin werden Sie aufgefordert, den Betrag bis zu einem bestimmten Termin (Fälligkeit) an das Kassen- und Steueramt der Stadt Wetzlar zu entrichten.
Wenn Sie Fragen hinsichtlich der Zahlungsabwicklung haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Kassen- und Steueramtes gerne zur Verfügung. Bei inhaltlichen Fragen zu einem Gebührenbescheid oder einer Rechnung wenden Sie sich bitte immer direkt an das Fachamt, das den Vorgang bearbeitet. Das Kassen- und Steueramt kann Anfragen zum Grund oder der Höhe der Hauptforderung leider nicht bearbeiten.
Grundsätzlich stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung, unsere Forderung(en) zu begleichen:
Zahlung durch Überweisung
Für Überweisungen an die Stadt Wetzlar stehen folgende Bankverbindungen des Kassen- und Steueramtes zur Verfügung:
Sparkasse Wetzlar
IBAN: DE36515500350011005006
BIC: HELADEF1WET
Commerzbank Wetzlar
IBAN: DE93515400370483000600
BIC: COBADEFFXXX
Volksbank Mittelhessen
IBAN: DE38513900000071038408
BIC: VBMHDE5F
Postbank Frankfurt/Main
IBAN: DE22500100600001696606
BIC: PBNKDEFF
Deutsche Bank Wetzlar
IBAN: DE80515700080048484000
BIC: DEUTDEFF515
Zahlungsempfänger ist stets: Stadt Wetzlar - Kassen- und Steueramt
Gläubiger-ID der Stadt Wetzlar: DE88ZZZ00000055712
Bitte geben Sie unbedingt das achtstellige Kassenzeichen (Personenkontonummer) mit dem Verwendungszweck an. Dies wurde Ihnen i. d. R. im Bescheid bzw. der Zahlungsaufforderung mitgeteilt. Nur so kann die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Überweisung gewährleistet werden. Auch wenn Sie Fragen haben, ist es für die Buchhalter/innen hilfreich, wenn immer das Kassenzeichen bereitgehalten wird.
Zahlung durch Teilnahme am automatischen Abbuchungsverfahren
Die schnellste und bequemste Möglichkeit, eine Forderung zu begleichen, stellt das Lastschrifteinzugsverfahren dar. Sie lassen uns einfach eine Einzugsermächtigung zukommen, und die Forderung wird pünktlich zur Fälligkeit von Ihrem Girokonto abgebucht. Dadurch können unangenehme Mahngebühren und Säumniszuschläge nicht mehr entstehen.
siehe Folgen bei nicht rechtzeitiger oder ausbleibender Zahlung
Sie leisten damit zusätzlich einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung.
Formular: SEPA-Lastschriftmandat
Die Abbuchung wird detailliert im Kontoauszug bzw. bei mehr als sechs Einzelpositionen in einer gesonderten Abbuchungsmitteilung dargestellt. Sollten Sie ausnahmsweise mit einer Abbuchung nicht einverstanden sein, können Sie diese innerhalb von sechs Wochen durch Ihr kontoführendes Institut problemlos rückgängig machen. Deshalb ist die Teilnahme am Abbuchungsverfahren für Sie völlig risikolos.
Zahlung durch Scheckeinreichung
Auch mittels Scheckzahlung können Sie Forderungen begleichen. Bitte beachten Sie aber, dass Ihre Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet gilt, deshalb entstehen z. B. bei Steuerforderungen bereits Säumniszuschläge nach § 240 AO, wenn der Scheck zwei Tage vor dem Fälligkeitstag eingeht.
siehe Folgen bei nicht rechtzeitiger oder ausbleibender Zahlung
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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