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Folgen bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung
Überblick
Beschreibung
Werden Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet, wird ein automatisches Beitreibungsverfahren ausgelöst, welches weitere Kosten für den Zahlungspflichtigen verursacht. Die Beitreibungsgebühren werden vom Land Hessen per Verordnung festgelegt und betragen für eine Mahnung bereits mindestens sechs Euro. Erfolgt nach der Mahnung keine Zahlung, wird nach Ablauf einer Schonfrist die Forderung an die zuständige Vollstreckungsbehörde übergeben, die Maßnahmen zur zwangsweisen Einziehung der Forderung vornimmt.
Bei steuerlichen Forderungen werden zusätzlich zu den Mahngebühren und Auslagen Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung fällig. Um die unangenehmen Gebühren zu vermeiden, empfiehlt sich die Erteilung eines Lastschriftmandats.
Mahngebühren für Mahnungen nach § 1 Abs. 1 der
Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen
Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Hess VwVG):
Stand: 21.11.2012
Betrag der Forderung bis zu
250,00 Euro: 6 Euro
250,01 bis 500,00 Euro: 11 Euro
500,01 bis 1.000,00 Euro: 15 Euro
1.000,01 bis 5.000,00 Euro: 25 Euro
5.000,01 bis 10.000,00 Euro: 30 Euro
10.000,01 bis 100.000,00 Euro: 50 Euro
100.000,01 bis 1.000.000,00 Euro: 100 Euro
1.000.000,01 bis 10.000.000,00 Euro: 200 Euro
über 10.000.000,00 Euro: 300 Euro.
Pfändungsgebühren für Pfändungen nach
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 der Vollstreckungskostenordnung
zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz
(Hess VwVG):
Stand: 21.11.2012
Bis zu
500 Euro: 20 Euro
1.000 Euro: 24 Euro
1.500 Euro: 30 Euro
2.000 Euro: 34 Euro
2.500 Euro: 39 Euro
3.000 Euro: 44 Euro
3.500 Euro: 48 Euro
4.000 Euro: 52 Euro
4.500 Euro: 58 Euro
5.000 Euro: 62 Euro
von dem Mehrbetrag für jede angefangenen 1 000 Euro: 10 Euro
Die Fahrtkosten für den Vollziehungsbeamten betragen in Wetzlar zur Zeit 17,00 Euro.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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