Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Wohngeld
Überblick
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Aktueller Hinweis zu Erinnerungsschreiben:
Ab sofort (7. August 2024) werden keine Erinnerungsschreiben bezüglich Weiterleistungsanträgen mehr versendet.
Bitte notieren Sie sich als Wohngeldempfänger selbstständig das Ende Ihres Bewilligungszeitraums und stellen Sie bei Bedarf im Laufe des letzten Bewilligungsmonats einen Weiterleistungsantrag.
Anträge können auch online auf www.serviceportal.gemeinsamonline.de oder per E-Mail an wohngeldwetzlarde gestellt werden.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie angefügte Unterlagen im PDF-Format versenden.
Anträge in Papierform sind bei den Empfangsmitarbeitenden im Jugend- und Sozialrathaus sowie auch im Neuen Rathaus erhältlich.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftJugend- und SozialrathausKarl-Kellner-Ring 35 35576 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Unterlagen
Die Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie auf dieser Seite unter Anträge, Downloads und Links oder bei Ihrer Wohngeldstelle.
Hinweise
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
Anträge, Downloads und Links
Online-Dienste
Die Anträge auf Wohngeld können Sie auch direkt online stellen.
Wichtiger Hinweis: Wohngeld-Weiterleistungsanträge können nicht mehr automatisch versendet werden. Die Anträge können hier online gestellt werden. Bei Bedarf können die Anträge auch vor Ort im Jugend- und Sozialrathaus (Karl-Kellner-Ring 35, 35576 Wetzlar) abgeholt oder per Post zugesandt werden.
Anträge, Downloads und Links
- Wichtige Hinweise zur Antragstellung
- Wohngeldantrag Mietzuschuss
- Wohngeldantrag Mietzuschuss (barrierefrei)
- Wohngeldantrag Lastenzuschuss
- Wohngeldantrag Lastenzuschuss (barrierefrei)
- Mietbescheinigung für Wohngeldantrag
- Wohngeldantrag Verdienstbescheinigung
- Wohngeldantrag Heimbewohner
- Wohngeldantrag Fremdmittelbescheinigung
- Wohngeldantrag Angaben zum Gewinn
- Wohngeldantrag Allgemeine Angaben zur selbständigen Tätigkeit
- Hinweisblatt zum Wohngeldantrag