Ordnungsamt
Verbrennen von Pflanzenabfällen
Das Ordnungsamt der Stadt Wetzlar weist auf die Bedingungen hin, unter denen Pflanzenabfälle verbrannt werden dürfen: Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, können außerhalb von bebauten Ortsteilen auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden.