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18.03.2024 - Das Ordnungsamt der Stadt Wetzlar weist auf die Bestimmungen des Hessischen Feiertagsgesetzes zum Tanzverbot an den Osterfeiertagen hin.
Tanzverbot Ostern Symbolfoto
© Bild von bedneyimages auf Freepik

Demnach sind öffentliche Tanzveranstaltungen zu folgenden Zeiten verboten: Gründonnerstag (28. März) 4 bis 24 Uhr; Karfreitag und Karsamstag (29. und 30. März) 0 bis 24 Uhr; Ostersonntag und -montag (31. März/1. April) 4 bis 12 Uhr.

Für Fragen zu diesen Bestimmungen steht das Ordnungsamt unter den Rufnummern 06441/99-3211 und 06441/99-3216 zur Verfügung.