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21.03.2024 - Im Hinblick auf den nahenden Frühling steht für viele Eigentümer von Gärten und Grundstücken derzeit der Rückschnitt von Ästen und Zweigen an.
Symbolfoto
Symbolfoto © Stadt Wetzlar

In diesem Zusammenhang bittet das Ordnungsamt der Stadt Wetzlar freundlich darum, den Rückschnitt von überhängendem Bewuchs derart vorzunehmen, dass Straßen und Gehwege für alle Verkehrsteilnehmer in voller Breite und ohne Sichtbehinderungen im Straßenverkehr genutzt werden können. Dieses gilt auch für die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen und Ähnlichem. Sollte im Laufe des Jahres ein erneuter Rückschnitt erforderlich werden, so hat dieser aus Gründen der Verkehrssicherheit zu erfolgen.

Gemäß dem Hessischen Straßengesetzes sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen. Diese Verpflichtung kann auch auf andere Personen übertragen werden. Kommen die Eigentümer oder Besitzer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Straßenverkehrsbehörde die Kosten dem Eigentümer oder Besitzer auferlegen. Damit dies nicht notwendig wird, helfen Sie bitte mit, Unfallgefahren vorzubeugen.