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25.01.2024 - Die Städte Gießen und Wetzlar rufen Kulturinitiativen, Künstler und Kultureinrichtungen zur Abgabe von Förderanträgen für den Kulturfonds Gießen-Wetzlar auf.
Geldscheine, Geld
© BatmanV/shutterstock.com

Die Projekte, die in den Bereichen Theater, Musik, Literatur, Film, Performance, Angewandte oder Bildende Kunst angesiedelt sein können, sollen im Jahr 2024 verwirklicht werden. Der „Kulturfonds“ stellt 10.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Förderungswürdig sind Kulturprojekte, in denen thematisch ein Bezug auf beide Städte, ihre Geschichte, Gegenwart oder Zukunft formuliert wird. Zudem sollen Akteure aus beiden Städten beteiligt sein. Den Anträgen, die eine ausführliche Projektbeschreibung enthalten sollen, ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beizulegen. Die beantragte Fördersumme muss ausgewiesen sein.

In vergangenen Jahren wurden beispielsweise Chorprojekte gefördert, die sowohl in Gießen als auch in Wetzlar aufgeführt wurden und an denen Musiker und Sänger aus beiden Städten beteiligt waren. Bei einem der frühesten Projekte wurde ein „Picknick“ zwischen Wetzlar und Gießen veranstaltet, bei dem man nicht nur Interessantes über die Geschichte der „Stadt Lahn“ erfuhr, sondern auch in einer spielerisch-künstlerischen Aktion zum Bürger und zur Bürgerin der neu ausgerufenen Stadt „Lahn“ werden konnte.

Anträge können bis Sonntag, 31. März 2024, beim Kulturamt der Stadt Wetzlar eingereicht werden. Die Richtlinien können unter folgendem Link als PDF heruntergeladen werden: https://www.wetzlar.de/kultur/aktuelles/kulturfonds-giessen-wetzlar.php.

Kontakt: Kulturamt Wetzlar, Sylvia Beiser, Tel.: 06441/99-4110, E-Mail: sylvia.beiserwetzlarde.