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Bauablauf

Wann beginnt die Baumaßnahme?

Baubeginn soll, nach erfolgter Ausschreibung der Bauarbeiten und Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, voraussichtlich im Frühjahr 2024 sein. Nach Vorlage und Abstimmung eines durch das beauftragte Bauunternehmen vorgelegten Bauzeitenplanes, wird der genaue Baubeginn den betroffenen Anliegern bekanntgegeben.

Wie lange dauert die Baumaßnahme?

Die Bauzeit der Gesamtmaßnahme wird aufgrund des Bauumfangs (insgesamt rd. 1.750 m Straßenzuglänge, bei rd. 16.000 m² Verkehrsfläche) auf eine Dauer von rd. 1 Jahr geschätzt. Bauende wird voraussichtlich im Sommer 2025 sein.

Wie ist die Erreichbarkeit der Grundstücke während der Bauarbeiten gewährleistet?

Ein unmittelbares Erreichen der Grundstücke wird, je nach Bauphase, nicht immer möglich sein. Die ausführende Baufirma wird dazu angehalten, die Einschränkungen auf ein notwendiges Maß einzuschränken. Durch den Bau in mehreren Bauabschnitten sollen die Einschränkungen der einzelnen Anlieger zeitlich möglichst gering gehalten werden. Details werden seitens der Stadt Wetzlar mit der ausführenden Baufirma abgestimmt. In der Regel können Sie fast immer Ihr Grundstück mit dem PKW erreichen.

In welchen Bauabschnitten wird gebaut?

Die Bauabschnitte und Bauzeiten werden nach Auftragsvergabe mit der ausführenden Baufirma abgestimmt. Die Baufirma wird vor Baubeginn einen Bauzeitenplan vorlegen. Die genauen Zeiträume der einzelnen Bauphasen werden den betroffenen Anliegern rechtzeitig bekanntgegeben. Die Bauabschnitte sind von der ausführenden Baufirma so zu planen, dass die Einschränkungen der Anlieger möglichst gering gehalten werden.

Wer ist Ansprechpartner während der Bauzeit?

Ansprechpartner für die Anwohner, während der Bauphase, werden der projektbegleitende Bauleiter der Stadt Wetzlar sowie der Polier/Bauleiter der Baufirma sein. Die Kontaktdaten werden im Zuge der Bekanntgabe des Baubeginns mitgeteilt.

Wird im Vorfeld eine Beweissicherung durchgeführt?

Eine Beweissicherung ist im Vorfeld der Maßnahme nicht vorgesehen. Die Bauarbeiten finden größtenteils oberflächennah statt und gehen nicht in die Tiefe (kein Kanalbau).

Wie erfolgt die Müllabholung während der Bauzeit?

Die Müllabholung wird während der Bauzeit sichergestellt. Zeitweise wird es erforderlich, Müllsammelstellen einzurichten. Möglich ist auch der Transport der Abfallbehälter zu Sammelstellen durch die Baufirma. Dies wird im Vorfeld mit der Stadtreinigung und der ausführenden Baufirma abgestimmt. Genauere Informationen werden im Vorfeld bekanntgegeben.

Wie können größere Lieferungen während der Bauzeit terminiert werden?

Lieferungen sind im Vorfeld rechtzeitig mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Mit der ausführenden Baufirma können dann Möglichkeiten zur Erreichbarkeit der Grundstücke erörtert werden.

Ausbauplanung

Wie wird der Straßenraum aufgeteilt?

In den Haupterschließungsstraßen „Am Bornstück“, „Bachmorgen“ sowie der Straße „Am alten Wingert“ sollen die Gehwege mit Rundbordsteinen (Stichmaß 6 cm) von der Fahrbahn abgegrenzt werden.

Die beidseitigen Gehwege in den genannten Straßen werden mit Breiten zwischen 1,20 m und 4,00 m in Pflasterbauweise hergestellt. Die Fahrbahnen (Breite 5,30-6,00 m) werden in Asphaltbauweise hergestellt. Stellplätze werden zum einen abschnittsweise baulich im Bereich der Gehwege hergestellt, zum anderen wird das freie Parken am Fahrbahnrand gestattet.

Die Entwässerung der Oberfläche erfolgt über beidseitig angelegte, 2-zeilige Pflasterrinnen (Breite 0,32 m).

Die Ringstraßen des Baugebietes („Am obersten Weg“, „Welschbachstraße“ und „Johannisgraben“) werden aufgrund des dort geringen Verkehrsaufkommens im Mischprinzip, also mit der höhengleichen Führung von motorisiertem und fußläufigem Verkehr hergestellt. Die gesamte Straßenfläche wird in Pflasterbauweise hergestellt. Die Entwässerung in den Stichstraßen erfolgt über Mittelrinnen (Pflasterrinnen, Breite 0,32m).

Warum muss die vorhandene Tragschicht (Asphaltschicht der Baustraße) erneuert werden?

Die Untersuchung der vorhandenen Asphaltschichten durch eine spezialisierte Prüfstelle kam zu dem Ergebnis, dass das Überbauen der gegenwärtigen Asphalttragschicht (vorhandener „oberer“ Fahrbahnbelag) mit einer Asphaltdeckschicht (der oberste Fahrbahnbelag im Endausbauzustand), in Hinblick auf eine angemessene Nutzungsdauer nicht befürwortet werden kann. Bei Nutzung der vorhandenen Asphalttragschicht wird der Asphaltoberbau eine deutlich kürzere Nutzungsdauer im Vergleich zur Neuherstellung von beiden Asphaltschichten aufweisen.

Entspricht der Fahrbahnaufbau noch dem aktuellen Stand der Technik?

Im Vorfeld der Maßnahme wurde durch ein externes Büro ein Bodengutachten erstellt. Dieses bestätigt die Tragfähigkeit der vorhandenen Frostschutzschicht (Schicht unterhalb der vorhandenen Asphalttragschicht). Die Asphaltschichten der Fahrbahn werden neu hergestellt.

Wie viele Stellplätze stehen zukünftig zur Verfügung?

Im Bereich der Haupterschließungsstraßen „Am Bornstück“ und „Bachmorgen“ werden Stellplätze zum Teil baulich hergestellt. Zudem wird das freie Parken gemäß StVO am Fahrbahnrand gestattet. Tendenziell können durch das freie Parken mehr Stellplätze zur Verfügung gestellt werden, als bei einer festen Markierung von Stellplätzen. Grundstückszufahrten und Einmündungsbereiche sind freizuhalten. Parken auf dem Gehweg ist gemäß Straßenverkehrsordnung ebenso wenig erlaubt. In den höhengleichen Ringstraßen „Am obersten Weg“, „Welschbachstraße“ und „Johannisgraben“, welche komplett in Pflasterbauweise hergestellt werden, werden vorerst keine Stellplätze ausgewiesen. Das Parken wird am Straßenrand gestattet.

Was wird für die Verkehrsberuhigung/Geschwindigkeitsreduzierung getan?

Generell ist die zulässige Geschwindigkeit schon durch die angeordnete Tempo-30-Zone reguliert. Um den Straßenraum optisch zur Verkehrsberuhigung etwas einzuengen, werden vereinzelt Pflanzflächen und Fahrbahnverschwenkungen vorgesehen. Zudem wird sich eine Geschwindigkeitsreduzierung durch die am Fahrbahnrand frei parkenden Fahrzeuge einstellen. Im Bereich der parkenden Fahrzeuge wird die Restfahrbahnbreite den direkten Begegnungsverkehr Pkw/Pkw nicht mehr ermöglichen. Gemäß §6, Abs.1 der StVO gilt: „Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.“

Werden die Straßen barrierefrei ausgebaut?

Die Ringstraßen des Baugebietes (Johannisgraben, Welschbachstraße, Am obersten Weg) werden höhengleich (keine Bordsteine) und somit barrierefrei ausgebaut. In allen weiteren Abschnitten werden gemäß dem Leitfaden für unbehinderte Mobilität des Landes Hessen und den mit dem Behindertenbeirat der Stadt Wetzlar abgestimmten Details, an Querungsstellen bzw. Einmündungs- oder Kreuzungsbereichen „Nullabsenkungen“ (Absenkung der Bordsteine für Rollstuhlfahrer oder gehbehinderte Menschen) sowie taktile Leitelemente (Blindenleitsystem mit Noppen- und Rippenplatten), vorgesehen.

Werden die Fußwege in den Grünanlagen mit ausgebaut?

Die Fußwege zwischen den Straßenzügen wurden bereits im Zuge der Erschließung in ihrer jetzigen Form fertiggestellt und werden im Zuge des Endausbaus nicht erneuert/ausgebaut.

Der Endausbau erfolgt im Bereich der Straßenverkehrsfläche, nicht jedoch im Bereich der öffentlichen Grünflächen.

Ausnahme ist der noch nicht fertig hergestellte Verbindungsweg im Bereich "Am Obersten Weg 6".

Sind Baumpflanzungen/Grünflächen geplant?

Es ist die Anlage von einzelnen Pflanzflächen geplant. Die Bepflanzung der Grünflächen wird mit dem Stadtbetriebsamt abgestimmt. Das Stadtbetriebsamt übernimmt dann auch die Pflege der Grünflächen.

Muss in die bestehenden Grundstückszufahrten/-zugänge eingegriffen werden?

Grundsätzlich wird sich der Endausbau an der vorhandenen Höhensituation der Grundstückszufahrten orientieren.  Trotzdem müssen vereinzelt bestehende Zufahrten höhentechnisch angepasst werden. Hierdurch entstehen den Anliegern keine Kosten.

Die Verkehrsflächen (Fahrbahn und Gehweg) werden hinsichtlich der Querneigung so angelegt, dass diese nur auf öffentlicher Fläche, also in die städtischen Straßenabläufe entwässern. Ebenso darf das Oberflächenwasser von Privatflächen nicht auf Nachbargrundstücken entwässert werden (§39 HBO). Das Oberflächenwasser der Grundstückszufahrten muss innerhalb der entsprechenden Grundstücke gefasst und abgeleitet werden.

Im Zuge der Maßnahme wird überprüft, inwieweit Privatflächen in den öffentlichen Straßenraum entwässern. Gegebenenfalls werden vereinzelt Entwässerungsmaßnahmen (z.B. die Anlage von Kastenrinnen an der Grundstücksgrenze) erforderlich. In diesem Fall werden die betroffenen Anlieger vom projektbegleitenden Bauleiter der Stadt Wetzlar kontaktiert. Diese Maßnahmen müssen separat in Rechnung gestellt werden.

Wie wird die Vorfahrtregelung im Baugebiet sein?

Das Baugebiet wird wir im Bestand weiterhin in einer Tempo-30-Zone liegen.
Gemäß der StVO gilt somit generell in Einmündungsbereichen und Kreuzungen weiterhin „rechts vor links“.

Versorger / Kanal

Wird Glasfaserkabel verlegt?

Ja. Im Rahmen der Breitbandoffensive wird die Telekom Glasfaserleitungen im Baugebiet verlegen. Zudem werden Hausanschlüsse hergestellt.

Werden Versorgungsleitungen mitverlegt?

Die Versorgungsunternehmen wurden über den geplanten Endausbau informiert. Versorgungsleitungen wurden im Gebiet bereits im Rahmen der Erschließungsarbeiten verlegt. Gemäß den Stellungnahmen der Unternehmen sind keine Erneuerungen oder Auswechselungen der Versorgungsleitungen geplant.

Wird die Straßenbeleuchtung erneuert?

Arbeiten an der Straßenbeleuchtung sind seitens der Stadt Wetzlar nicht vorgesehen.

Werden Arbeiten am Kanal bzw. den Hausanschlüssen erforderlich?

Im Rahmen der Planung des Endausbaus wurde der Hauptkanal mittels TV-Inspektion untersucht. Der Kanal befindet sich in einem guten Zustand. Es wurden keine Mängel festgestellt, welche in offener Bauweise behoben werden müssen. Kleinere Schäden können in geschlossener Bauweise (ohne Aufbruch des Straßenraumes) saniert werden.

Können zukünftig Straßenaufbrüche bei der Bebauung der unbebauten Grundstücke entstehen?

Kanalhausanschlüsse wurden bereits im Zuge der Erschließung auf die unbebauten Grundstücke vorverlegt. Weitere Versorgungsleitungen können zum Teil aus technischen Gründen nicht auf unbebaute Grundstücke vorverlegt werden, so dass bei zukünftigen Bebauungen der noch unbebauten Grundstücke vereinzelte Straßenaufbrüche nicht auszuschließen sind.