Sprungmarken
Suche
Suche

Kompost
Kompost © https://pixabay.com/de/users/melgreenfr

Formular und wichtige Hinweise

Achtung: Antrag kann ausschließlich von dem/der Grundstückseigentümer/in für Objekte innerhalb der Stadt Wetzlar (inkl. Ortsteile) gestellt werden!

Nach der Antragsstellung erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung. Sollten Sie diese nicht erhalten, fehlt eine Eingabe im Formular.

Die mit * markierten Felder müssen ausgefüllt werden.

Grundstückseigentümer/in:

Hiermit beantrage/n ich/wir die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für das Bioabfallgefäß gemäß § 11 Abs. 6 der Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Wetzlar (Abfall- und Gebührensatzung/AGS vom 20.05.03) für folgendes Grundstück:

Vorhandener Gefäßbestand - Restmüll
Vorhandener Gefäßbestand - Biomüll

Für die Ausbringung des Kompostes ist auf dem o. g. Grundstück eine Gartenfläche nachweisbar vorhanden. (Anm.: Mindest-Gartenfläche 50 m² je Grundstücksbewohner, vgl. § 11 Abs. 6 AGS)

Allgemeine Hinweise:
● Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang wird ein Bescheid erteilt, der die Gewährung der Eigenkompostierer-Ermäßigung für die Dauer von fünf Jahren beinhaltet. Nach Ablauf dieser Frist muss ein Folgeantrag gestellt werden, der Ihnen rechtzeitig zugestellt wird.
● Die durch die Eigenkompostierer-Ermäßigung reduzierte Jahresgebühr wird im nächsten Müllgebührenbescheid berücksichtigt bzw. verrechnet.

Sicherheitsabfrage
Formular absenden