Geschichte des Reichskammergerichts (1495 - 1806)
Im Jahre 1495 gründete Kaiser Maximilian I. im Zuge der Reichsreform und der Proklamation des „Ewigen Landfriedens“ das Reichskammergericht als oberstes Gericht des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Es hatte die Aufgabe, anstelle von Fehde, Gewalt und Lösegelderpressung ein geregeltes Streitverfahren vor Gericht durchzusetzen und damit Konflikte in friedliche Bahnen zu lenken. Nachdem das Reichskammergericht zunächst in Frankfurt am Main, dann in verschiedenen süd- und südwestdeutschen Städten residierte, hatte es seinen Sitz ab 1527 in Speyer und nach dessen Zerstörung von 1689 bis zum Ende des Alten Reichs 1806 in Wetzlar. Im 19. Jahrhundert geriet seine historische Bedeutung weitgehend in Vergessenheit. Erst im 20. Jahrhundert betonte die Forschung die Relevanz des Gerichts für die geschichtliche Entwicklung.