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Hundesteuer - Hund abmelden 

Überblick

Beschreibung

Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

  • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
  • Sie keinen Hund mehr haben.

Für WETZLAR gilt:

Die Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes sind für die Feststellung und Erhebung der Hundesteuer zuständig. Die An- oder Abmeldung Ihres Hundes können Sie dort im Stadtbüro bzw. den Stadtteilbüros erledigen. Sie können ihren Hund auch online über unten stehenden Link im Bereich Downloads/Links abmelden oder das unten stehende Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post an uns senden. Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer und wird entgegen der weitläufigen Meinung nicht erhoben, um die Beseitigung der Hinterlassenschaften zu finanzieren. Grundsätzlich sind alle Hunde, die in Wetzlar gehalten werden, steuerpflichtig.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. Tag des Monats in dem der Hund in einem Haushalt aufgenommen wird. Bei Hunden, die durch Geburt von einer gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. Tag des Monats, in dem der Welpe 3 Monate alt wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird (Tod oder Verkauf des Hundes, Umzug in eine andere Stadt / Gemeinde). Spätestens zwei Wochen nach Tod, Verkauf des Hundes oder überörtlichem Umzug muss eine Abmeldung beim Kassen- und Steueramt erfolgen.

Die Hundesteuermarke ist der Abmeldung beizufügen. Die Hundesteuermarke wird bei Anmeldung des Hundes/der Hunde ausgehändigt oder mit dem Hundesteuerbescheid zugesandt. Sie ist am Halsband des Hundes zu befestigen und stets zu tragen. Bei Verlust oder Unbrauchbarkeit der Hundesteuermarke wird eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5,00 € ausgehändigt. Sie erhalten diese in den Stadtteilbüros, im Stadtbüro oder beim Team Steuern des Kassen- und Steueramtes.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Unterlagen

Für WETZLAR gilt:

  • Hundesteuermarke
  • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

Gebühren

In der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

Für WETZLAR gilt:

Die Hundesteuer ist am 15. August eines Jahres für das gesamte laufende Kalenderjahr fällig und beträgt ab 01.01.2013 jährlich:

Erster Hund  =  60,00 Euro

Zweiter Hund  =  84,00 Euro

Dritter Hund und jeder weitere Hund  =  108,00 Euro

Gefährliche Hunde  =  360,00 Euro

Hundesteuerersatzmarke  =  5,00 Euro

 

Bearbeitungszeit

Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Hundesteuersatzung, Abgabenordnung

Hinweise

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Siehe auch

Anträge, Downloads und Links