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Kindergesundheits-Schutzgesetz (KiGesSchG HE)
Überblick
Beschreibung
Seit dem 1. Januar 2008 sind alle Eltern in Hessen verpflichtet, in vorgegebenen Untersuchungszeiträumen die Teilnahme ihrer Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen sicherzustellen. Dabei handelt es sich um die von den Krankenkassen finanzierten Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9).
Die Untersuchungen dienen der gesundheitlichen Vorsorge und Entwicklung von Kindern und sollen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Kinder beitragen.
Das Hessische Kindervorsorgezentrum lädt alle Kinder zu den Vorsorgeuntersuchungen ein und dokumentiert die Durchführung der Untersuchungen.
Wird eine Kindervorsorgeuntersuchung innerhalb einer Frist nicht durchgeführt, erhalten die Eltern ein Erinnerungsschreiben. Liegt auch nach dieser Erinnerung und dem Ablauf einer weiteren Frist keine Dokumentation über die durchgeführte Untersuchung vor, wird das zuständige Jugendamt informiert.
Nähere Informationen zu den Hintergründen des Kindergesundheitsschutzgesetzes finden Sie unter https://www.kgu.de/einrichtungen/zentren/hessisches-kindervorsorgezentrum/ und unter http://www.kindergesundheit-info.de.
Für alle Familienmitglieder:
- Beratung und Informationen bei Fragen zur Erziehung, Kindergesundheit und kindlichen Entwicklung
- Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu Kinderärzten/Kinderärztinnen
- Vermittlung unterstützender oder vorsorgender Hilfen
Für Kinder:
- Sicherstellung der Gesundheitsfürsorge
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftJugend- und SozialrathausKarl-Kellner-Ring 35 35576 Wetzlar |
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